Beiträge von RolfGe im Thema „Ziele verfolgen vs loslassen“

    Hallo Christian
    Es hört sich tatsächlich wie ein Widerspruch an. Aber wie Monika es schreibt denke auch ich das es eine Frage der Ebene und der Zeit ist.
    Es gibt in der Entwicklung Zeiten in denen das verfolgen von Zielen wichtiger ist (1. Lebenshälfte), aber auch Zeiten in denen es um Umkehr und
    Loslassen geht (2. Lebenshälfte sowie immer wenn ein Ungleichgewicht im Leben entstanden ist).


    Zudem glaube ich, das es auch " zusammen zu bringen" ist obwohl es sich widersprüchlich anhört.
    So kannst du ein Vorhaben mit ganzer Energie und Mühe in Angriff nehmen mit einem bestimmten Ziel.
    (Z.B. kannst du das tun, um anderen zu zeigen wie gut du bist).
    Du kannst aber auch die Arbeit möglichst gut machen, einfach um der Arbeit selbst willen. Einfach weil du deine Arbeit gut machen willst.
    Im 2. Fall hast du das Bemühen das nur deinem Ego dient losgelassen.


    Ein ähnliches Beispiel war kürzlich in einem der Threads. Wenn du dich mit viel Mühe (vielleicht sogar Verbissenheit) an die Meditation machst um etwas bestimmtes zu erreichen
    (zB. die Jhanas) kann es sein, daß du große Schwierigkeiten kriegst und stagnierst.
    Läßt du los und meditierst um des meditierens Willen, kann es sein das es dir viel einfacher zufällt.


    Anderes Beispiel aus eigener Erfahrung: du kannst ein Ziel verfolgen indem du mit Denken, Analysieren, Logik, Wissen, Willenskraft etc. arbeitest, ganz
    viel Energie aufwendest und ein Ergebnis zu erzwingen versuchst (was leider keine Garantie ist, das Ziel auch zu erreichen).
    Du kannst aber auch loslassen und offen sein, im Vertrauen landen mit der Gewissheit das "es" dich schon führen wird..
    In diesem Falle hast du losgelassen, aber dennoch dein Ziel nicht aufgegeben... ;)


    Hoffe das war nicht zu abstrakt, aber es ist schwierig zu beschreiben. Was ich mit meinen unvollkommenen Worten beschreiben will ist,
    ich glaube Ziele verfolgen und Loslassen kann gleichzeitig geschehen und muss kein Widerspruch sein.


    LG Rolf