fotost:Doris Rasevic-Benz:..
Aber wenn ich in das Museum gehe, in dem Urtexte ausgestellt werden, und diese abschreibe und übersetze, darf ich das dann auch? Oder muss ich den Staat oder das Museum fragen? (Ich meine, ich würde das, aber wie sieht das rechtlich aus?)
Vorab nochmal - ich bin kein Jurist. Aber: bei Texten, deren Autor vor als 70 Jahre gestorben ist erlöscht das Urheberrecht. Oder bei anonymen Autoren 70 Jahre ab Erstveröffentlichung.
Da muss man ganz genau aufpassen. Wenn es sich um eine spätere Bearbeitung und Herausgabe handelt, dann gilt das eben nicht. Das muss dann erst geprüft werden.
Zitat
Du solltest ältere Texte also problemlos abschreiben und übersetzen können, ohne jemanden zu fragen.
Wie gesagt - kommt drauf an.
Zitat
Ich habe bei der Behauptung der deutschen Bibelgesellschaft auch meine Zweifel, daß man ihre ursprachlichen Ausgaben nicht bearbeiten darf, wenn diese 1:1 mit anderen Versionen, die zugänglich sind übereinstimmen. Wenn und sobald an den ursprachlichen Versionen Änderungen vorgenommen wurden (Beseitigung von Übertragungsfehlern, Korrektur von Rechtschreibfehlern von denen die ursprachlichen Texte wimmelten, Anmerkungen zur wissenschaftlichen Aufarbeitung) stellen diese natürlich wieder ein schützenswertes Gut dar, für das neues Urheberrecht entsteht.
Einen Urheber und eine ursprachliche Version der Bibel(n) gibt es ja nicht. Es gibt nur bearbeitete Fassungen, die auch unter dem Namen bzw. der Gesellschaft verbreitet werden - und die haben da auch Rechte. Außerdem weichen ja alle Bibeln mehr oder weniger sprachlich ab.