Die rechtskräftige Entscheidung eines deutschen Gerichts gegen einen Zen-Hochstapler und Missbrauchstäter bekommt man schließlich nicht jeden Tag. Insofern poste ich die nun eingetroffene, von offizieller Seite geschwärzte Entscheidung in voller Länge hier.
Zwei wichtige Passagen möchte ich noch herausheben, nämlich:
Zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs:
"Die Wertung des Verhaltens des Klägers als sexueller Missbrauch beruht auf den – nicht ausreichend bestrittenen bzw. sogar zugestandenen – Berichten darüber, dass er mit Schülern bzw. Patienten sexuelle Beziehungen unterhalten haben soll. Aufgrund dieses bestehenden Hierarchiegefälles bestehen tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Meinungsäußerung."
Zu seinem angeblichen Zen-Meistertitel:
"Bei den als Anlagen K9 und K10 vorgelegten Schreiben handelt es sich offenbar um Schreiben eines Berliner Zen-Praktizierenden, mit denen die Weihung des Klägers zum Zen-Mönch (Anlage K9) bzw. seine Bestätigung als Meister (Anlage K 10) im Wege eines Briefes an andere Zen-Praktizierende bekannt gegeben wurde. Einen „Beleg“ für die Mönchs- bzw. Meistereigenschaft des Klägers vermag die Kammer darin nicht zu erblicken. Der Kläger trägt nicht vor, in welcher Beziehung zum Kläger der Ersteller der beiden Schreiben stand und inwiefern dieser in der Lage war, die darin behaupteten Tatsachen zu bekunden. Auch im Übrigen kann die Aussagekraft der Schreiben nicht nachvollzogen werden. Eine Urkunde durch die jeweils angeblich ausführen den Zen-Meister stellen sie jedenfalls nicht dar."