Danke Sudhana. Ein sehr gutes Beispiel - alles auf wahren Begebenheiten basiert.
Auch interessant in diesem Kontext: die reflexhafte Frage nach einem Schuldspruch und - falls es noch keins gibt - die Unschuldsvermutung sind zwar irgendwo verständlich, aber spielen letztendlich auch in den Händen von spirituellen Missbrauchstäter. Denn erstens sind - wie Sudhana treffend beschreibt - viele Fällen auch krassesten Missbrauchs trotzdem gar nicht strafrechtlich relevant. Zweitens sind die rechtlichen Hürden für ein strafrechtliches Urteil und die Strapazen eines Prozesses für allen Beteiligen unglaublich hoch, so dass es in den wenigsten Fällen tatsächlich zu einem solchen Urteil kommt. Und drittens - was mich am meisten wundert - dass damit das Strafgesetzbuch als einziges Maßstab für akzeptables Verhalten eines buddhistischen Lehrers angewandt wird, wo die Hürde doch viel höher gesetzt werden sollte. Zugespitzt formuliert würde das heißen, dass man nur vor verurteilten Straftäter warnen darf - wo es ja längst zu spät ist.