Die Vier zu Fall bringenden Verstöße
Hier nun kommen die vier Regelverstöße, die "zu Fall bringen" zur Rezitation.
1. Welcher Mönch1 auch immer34 die Schulungs- und Lebensregeln der Mönche auf sich genommen hat und ohne sich von den Schulungsregeln losgesagt zu haben, ohne seine Schwäche offenbart zu haben, Geschlechtsverkehr ausübt, wenn auch nur mit einem weiblichen Tier, der ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
2. Welcher Mönch auch immer aus dem Dorf35 oder aus dem Wald, etwas Nichtgegebenes nimmt, mit der Absicht es zu stehlen36, und dieses Gestohlene wäre von solchem Wert, dass die Regierungsgewalten einen Räuber verhaften und ihn entweder prügeln, fesseln oder verbannen würden: "Du bist ein Räuber, du bist ein Tor, du bist ein Idiot, du bist ein Dieb!" - dieser Mönch, der solch etwas Nichtgegebenes nimmt, auch der ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
3. Welcher Mönch auch immer vorsätzlich ein menschliches Wesen des Lebens beraubt oder ihm eine Waffe <tauglich zum Selbstmord> beschafft oder den Vorteil des Todes preist oder ihn zum Freitod aufhetzt <in dem er auf diese Weise spricht>: "Guter Mann, was ist dieses üble und elende Leben für dich? Der Tod ist besser für dich als das Leben!" - wenn er mit solchem Gedanken und Geist, mit solchem Gedanken und Motiv, auf vielfache Weise den Vorteil des Todes preist oder ihn zum Freitod aufhetzt, auch der ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
4. Welcher Mönch auch immer, der nichts genaues weiß, berichtet, dass ein übermenschlicher Zustand37 wert der Edlen Kenntnis und Einsicht38 in Bezug auf ihn gegenwärtig ist: "Ich kenne <diesen Zustand> so, ich sehe ihn so!", und er später, bei einer anderen Gelegenheit - geprüft oder ungeprüft - nachdem er sich vergangen hat und nun um Reinheit besorgt ist, auf diese Weise spricht: "Freunde! Ohne zu kennen sagte ich: 'Ich kenne!'; ohne zu sehen sagte ich: 'Ich sehe!' Ich redete Unsinn und Lügen auch der ist - abgesehen von <Selbst-> Überschätzung - zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Ehrwürdige, die vier Regelverstöße, die "zu Fall bringen", sind rezitiert worden.
Ein Mönch, der den einen oder anderen von diesen begangen hat, gehört nicht mehr zur Gemeinschaft der Mönche. So wie er vorher war <ohne Hochordination>, so ist er, nachdem er zu Fall gekommen ist: von der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Aus Bhikkhu-Pātimokkha - Das Hauptgesetz der buddhistischen Mönche
deutsche Übersetzung vom Ehrw. Bhikkhu Ñāṇadassana Thera