Die 5. Tugendregel für Laien

  • Im Mahāvibhaṅga, Teil der Ordensregeln für Mönche, heißt es:

    Zitat

    „Das Trinken von vergorenen oder gebrannten Getränken ist ein Pācittiya-Vergehen… ‘Trinken sollte’ ist: wenn er auch nur so viel trinkt, wie man mit einem Kusagrasblatt aufnehmen kann, ist das ein Pācittiya-Vergehen“.


    Im Paramatthajotikā, dem Khuddakapāṭha-aṭṭhakathā, heißt es:

    Zitat

    „the first two and the fourth and fifth [sīla] are shared equally between lay followers and novices as invariable virtuous practices” {Ñāṇamoli 2005: S. 18}.


    Wenn man jetzt annimmt, dass es in Bezug auf Alkoholkonsum keinen Unterschied zwischen Novizen und Mönchen gibt, dann stellt es sich wie folgt dar:


    Aussage I: Mönche dürfen gar keinen Alkohol trinken

    Aussage II: Laien und Novizen haben in Bezug auf Alkoholkonsum dieselbe Tugendregel

    Annahme I: Mönche und Novizen sind gleich


    Daher ist die Schlussfolgerung: Laien dürfen gar keinen Alkohol trinken!


    Im Paramatthadīpanī, dem Vimānavatthu-aṭṭhakathā, heißt es:

    Zitat

    „The drinking of intoxicants (majjapānaṃ=majjassa pānaṃ, resolution of compound); when one drinks, starting from the (size of a) seed onwards, even (so little as might be taken) with the tip of a blade of grass, any of the five kinds of liquor ... with the intention of bad conduct, such intention (amounts to) the drinking of intoxicants” {in der Übersetzung von Masefield 1997: Vimāna Stories, S. 101}.


    Hier geht es nicht um Novizen oder Mönche, sondern um die Laienanhängerin Uttarā, die aufgrund ihrer guten Taten im Himmel wiedergeboren wurde. Eine der heilsamen Handlungen war das Abstehen vom Alkoholkonsum in der Menge eines kleinen Samens. „Bad conduct“ ist hier das bewusste Brechen der Tugendregeln.


    Ebenda heißt es weiter:

    Zitat

    „And shun all those intoxicants on account of which a man’s awareness leaves him… All (sabbaṃ): without remainder, meaning starting from the (size of a) seed onwards. {ebenda, S. 365-367}


    Im Paramatthadīpanī, hier der Petavatthu-aṭṭhakathā, heißt es:

    Zitat

    „I will go for refuge this very day to the Buddha, the Dhamma and the Saṅgha with devotion in my heart; likewise I will undertake the Five Precepts, unbroken and in their entirety.


    I will forthwith refrain from destroying living beings and shun in this world what is not given; I will not be one to drink intoxicating drinks, nor will I speak a lie, whilst I will be content with my own wife” {in der Übersetzung von U Ba Kyaw; Masefield 1999: Peta Stories, S. 245}.


    Die Bedeutung von „not be one to drink intoxicating drinks” ist, dass jemand vollständig darauf verzichtet, Getränke zu trinken, die die Wahrnehmung (saññā) negativ beeinträchtigen können. Wie die obigen Zitate zeigen, kann die Bedeutung nicht sein: alkoholische Getränke trinken zu dürfen bis kurz vor der negativen Wahrnehmungsbeeinträchtigung.


    Es ist aber so, dass nicht alle Theravāda-Lehrer auch immer Theravāda lehren. Siehe zum Beispiel hier den Ehrwürdigen Bhante Gunaratana:

    Zitat

    „The last of the five precepts says to avoid alcohol, drugs, or other intoxicants, and the same principle is implied in Skillful Action. In giving this precept, the Buddha used conditional wording. He did not tell lay followers to avoid all intoxicants, but only those that cause “negligence, infatuation, and heedlessness.” In other words, the careful use of painkilling drugs and other narcotics prescribed by a doctor does not violate the prohibition. Nor does occasional, light use of alcohol, such as a glass of wine. We must use common sense” {Gunaratana 2015: Eight Mindful Steps to Happiness, S. 121}.


    Gut angefangen – mit dem Hinweis das Medizin vom Buddha immer getrennt behandelt wurde – und dann stark nachgelassen mit der Erlaubnis, doch Alkohol trinken zu dürfen. Das ist natürlich kein gesunder Menschenverstand und keine Theravāda-Lehre.


    Noch einmal aus dem Paramatthajotikā: „I undertake; what is meant is that I take [it] with the intention of non-transgression by keeping [it] ‘untorn’ and keeping [it] ‘unmottled’” {in der Übersetzung von Ñāṇamoli 2005: S. 19}.


    Es kann in der Aufnahme der Tugendregeln keine geplante Sollbruchstelle geben. Stolpern kann man, aber nicht vorsätzlich.

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    Kann es sein das das trinken fon Alkohol auf zwei diverse arten betrachtet wird ?


    zum einen das Trinken fon alkohol um des trinken willens (sich besaufen oder berauschen) egal wie fiel alkohol. Nicht medizin sondern genus


    Zum zweiten das trinken fon Alkohol der in Medizin enthalten ist. Zb als lösungsmittel für irgend welche Medizin. Nicht um zu berauschen sobdern um den Körper zu erhalten.


    Für mich gibt es dan noch den dritten ansatz: das Trinken fon Alkohol der als Dahna dargebracht wird, wird einem Mönch zb ein Bier als "Flüsiges Brot" dargebracht um seinen hunger zu stillen, was im Mittelalter zb in Europa oft praktiziert wurde so ist es eine Spende.

    Der Buddha soll seinen anhängern das annehmen fon spenden ja erlaubt haben.


    Ich bin in den Regeln nicht ganz so belesen wie andere hier aber es gibt offenbar momente in denen Alkohol nicht um jeden preis vermieden werden soll. Vermutlich ist es das festhalten an "ich will trinken" oder das festhalten an "ich trinke nicht" was leid verursacht beide haltungen sind ein festhalten oder ablehnen.


    Aber das ist natürlich nur meine "vermutlich falsche" meinung

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  • Sieht man sich die Zahlen des Alkoholkonsum in den einzelnen Ländern an, so sind buddh. Länder da irgendwo im Mittelfeld. Zum Vergleich des Konsumes an reinen Alkohol pro Person (über 15 Jahren) in Litern pro Jahr: Deutschland 13,4 Liter, Laos 10,4 Liter. Es scheint sich also praktisch nicht durchgesetzt zu haben (anders als in einiges muslimischen Ländern).

    "Im letzten Jahr ihres Lebens sagte meine Mutter im Alter von 95 mehrmals: "Es ist befreiend zu erkennen, dass nichts wirklich eine Rolle spielt." Sie sagte es freudig, erleichtert, so, als ob sich eine Last (auf)gehoben hätte."


    Joan Tollifson

  • Ich bin auch ein Vertreter von absoluter Abstinenz, aber sehe dies nicht als Zwangsregel an (für Mönche schon, für Laien würde ich es als dringende Empfehlung ansehen).


    Wir wissen ziemlich genau, dass Alkohl den Geist trübt und die Praxis erschwert. Trotzdem darf man nicht vorschnell urteilen, denn jemand könnte tatsächlich nur an einem Geburtstag was trinken und sonst immer praktizieren. Sehen wir ihn nur an diesem Geburtstag, könnten wir meinen, dass dies kein "guter Buddhist" sei, oder gar keiner, da er sich nicht an die Silas hält. Ich selbst habe Buddhisten kennen gelernt, die sehr viel für die Sangha machen, aber Alkohl trinken, rauchen und Fleisch essen. Das ist dann halt so. Schmälert aber nicht die Verdienste.

  • zum einen das Trinken fon alkohol um des trinken willens (sich besaufen oder berauschen) egal wie fiel alkohol. Nicht medizin sondern genus


    Zum zweiten das trinken fon Alkohol der in Medizin enthalten ist. Zb als lösungsmittel für irgend welche Medizin. Nicht um zu berauschen sobdern um den Körper zu erhalten.


    Es geht ums Feierabend-Bier, um den Wein zu besonderen oder alltäglichen Anlässen. Es geht aber auch um berauschende Getränke, die nicht aufgrund von Alkohol berauschend sind, wie wohl das indische Soma-Getränk. Was nicht unter diese Tugendregel fällt ist Alkohol in der Medizin oder in vertretbarer Menge in Soßen, Brot oder Fruchtsäften.


    In der "Theravada-Kultur" spendet niemand den Mönchen ein Bier. Falls es vorkommen sollte, wird es wohl nicht angenommen, aber schon gar nicht getrunken.

    Ich bin in den Regeln nicht ganz so belesen wie andere hier aber es gibt offenbar momente in denen Alkohol nicht um jeden preis vermieden werden soll. Vermutlich ist es das festhalten an "ich will trinken" oder das festhalten an "ich trinke nicht" was leid verursacht beide haltungen sind ein festhalten oder ablehnen.


    Die Tugendregeln ist die erste Lehre mit der ein neuer Buddhist, der er durch die Zufluchtnahme geworden ist, begegnet. Daher ist sie nicht esoterisch auszulegen: Der Buddha meinte vielleicht nur das Festhalten daran ist abzulehnen, der befreite Konsum jedoch nicht usw., sondern es ist ziemlich schwarz-weiß, damit es möglichst eindeutig auch für Anfänger ist.

    Sieht man sich die Zahlen des Alkoholkonsum in den einzelnen Ländern an, so sind buddh. Länder da irgendwo im Mittelfeld. Zum Vergleich des Konsumes an reinen Alkohol pro Person (über 15 Jahren) in Litern pro Jahr: Deutschland 13,4 Liter, Laos 10,4 Liter. Es scheint sich also praktisch nicht durchgesetzt zu haben (anders als in einiges muslimischen Ländern).


    Dies ist eben der Unterschied zwischen Großer und Kleiner Tradition, siehe auch das Zitat von Bhante G.

    Ich bin auch ein Vertreter von absoluter Abstinenz, aber sehe dies nicht als Zwangsregel an (für Mönche schon, für Laien würde ich es als dringende Empfehlung ansehen).


    Man muss ja die Tugendregeln nicht auf sich nehmen. Oder nicht alle 5. Daher ist es keine Zwangsregel. Nimmt an sie aber freiwillig auf sich, dann ist das Trinken am Geburtstag natürlich ein Verstoß gegen die Regeln und daher abzulehnen.

  • Buddha sagt auch irgendwo das man nicht nach Ausreden suchen soll, denn das ist schon ein sicheres Anzeichen, das man die Sila brechen will. Auch das suchen nach einem „genauen“ Bedeutungs- wortlaut ist schon sehr verdächtig als Weg zu niederen Gebieten.

    Für Menschen die sich in rechter An-Einsicht schulen haben die Sila keine Bedeutungen mehr, sie sind einfach was sie sind.