accinca:hedin:
Niemals z.B. sind karmisch heilsame und unheilsame Willenszustände die Wirkung früherer Taten, da sie eben selber Karma sind. Hierüber siehe titthāyatana, ferner Karma und Tab. I
accinca:
Wo kommen denn (nach deiner Meinung) heilsame und unheilsame Willenszustände her,
wenn nicht durch die Wirkung früherer Taten in diesem oder einem anderen Dasein?
Obiger Satz, der übrigens aus dem PK stammt, sagt nicht anderes aus, als dass die aktuellen heilsamen oder unheilsamen Taten niemals mit Taten aus vergangenen Zeiten identisch sind, sondern dass die aktuellen Taten lediglich mit der heilsamen oder unheilsamen karmischen Energie vergangener Taten korrespondieren.
Bei dieser Gelegenheit fällt mir auf, dass Formulierung von „lichtem oder dunklen Wirken“ genau mit dieser Thematik zu tun haben könnte.
hedin