Beiträge von mukti im Thema „Selbstmord aus buddhistischer Sicht“

    Hab noch die Stelle im Vinaya gefunden:


    Zitat

    3. Welcher Mönch auch immer vorsätzlich ein menschliches Wesen des Lebens beraubt oder ihm eine Waffe [tauglich zum Selbstmord] beschafft oder den Vorteil des Todes preist oder ihn zum Freitod anstachelt [in dem er auf diese Weise spricht]: "Guter Mann, was ist dieses üble und elende Leben für dich? Der Tod ist besser für dich als das Leben!" - wenn er mit solchem Gedanken und Geist, mit solchem Gedanken und Motiv, auf vielfache Weise den Vorteil des Todes preist oder ihn zum Freitod anstachelt, auch der ist zu Fall gekommen und von der Gemeinschaft ausgeschlossen.


    http://palikanon.com/vinaya/patimokkha/08_patimok2.htm

    Im Anguttara Nikaya steht z.B. ein Hinweis:



    Im dem schon erwähnten Sutta wird Selbstmord als verwerflich gesehen, die gebilligten Ausnahmefälle sind für gewöhnliche Menschen nicht relevant:


    Zitat

    Sāriputta aber ging zum Erhabenen, berichtete ihm, daß Channa zum Messer gegriffen habe und fragte, welchen Gang Channa nun gehe, welches Schicksal ihm bevorstehe. Der Erhabene erwiderte: «Hat dir Channa nicht erklärt, daß er nicht zu tadeln sei?» – «Es gibt aber», sagte darauf Sāriputta, «in dem Dorf Pūbbajira im Lande der Vajji Familien, die mit Channa befreundet sind und die ihn tadeln.» – «Das mag sein», sprach der Erhabene, «ich aber sage nicht, daß er deswegen zu tadeln sei. Wenn jemand, der den gegenwärtigen Leib ablegt, einen andern Leib ergreift, dann sage ich, daß er zu tadeln ist. Das trifft aber bei dem Bhikkhu Channa nicht zu.


    http://www.palikanon.com/majjhima/kurt_schmidt/m144.htm


    Das sind die anderen zwei Suizid-Sutten, diese drei Fälle gibt es im Palikanon glaube ich.
    http://www.palikanon.com/samyutta/sam22_090.html#s22_87
    http://www.palikanon.com/samyutta/sam04_25.html#s4_23


    Im Vinaya steht auch irgendwo dass es ein schwerer Verstoß gegen die Ordensregeln ist, Suizid zu empfehlen. Der Buddha hat das ja auch nicht getan, nur in diesen speziellen Fällen im Nachhinein nicht getadelt.