Wusst ich's doch, das ich es irgentwo mal gelesen hatte. Bloß hatte ich in Erinnerung, es wäre in einem Sutta gewesen.
Trotzdem eine nette Anekdote über den Ehrwürdigen Mīlhābhaya:
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Vis. II. 13. Die Übung des Stetigsitzers (nesajjikanga)
Auch die Übung des Stetigsitzers nimmt man in einem von folgenden Aussprüchen als Gelübde auf sich, nämlich: 'Das Liegen verwerfe ich; die Übung des Stetigsitzers nehme ich als Gelübde auf mich.'
Ein solcher Stetigsitzer nun sollte in einer der drei Nachtwachen sich erheben und auf- und abwandern; denn von den (vier) Körperstellungen (d.i. Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen) ist ihm bloß das Liegen untersagt. Dieses sind die Ausübungsvorschriften für ihn.
Hinsichtlich der Einteilung ist auch dieser Asket von dreierlei Art. Dem hervorragenden von den Asketen nun ist ein Stuhl mit Rückenlehne (apassena, sich anlehnen an) nicht erlaubt, ebenso keine Sitzstellbindung (*116), oder ein Schaukelbrett (*117). Dem mittelmäßigen Asketen ist irgend einer von diesen drei Sitzen gestattet. Dem lässigen Asketen aber ist sowohl ein Stuhl mit Rückenlehne erlaubt, wie auch eine Sitzstellbindung oder ein Schaukelbrett oder Kissen oder ein fünfteiliger oder siebenteiliger Stuhl. Als fünfteilig gilt ein Stuhl mit einer Rückenlehne, und als siebenteilig (*118) ein Stuhl, der eine Rückenlehne und je zu beiden Seiten eine Armlehne hat. Einen solchen Stuhl soll man dem Ordensälteren Mīlhābhaya angefertigt haben. Der Ordensältere aber wurde zu einem 'Niewiederkehrenden' (anāgamin) und erreichte später das Nirwahn.
(*116) Gemeint ist hier die Aufrechterhaltung des 'Sitzen mit untergeschlagenen Beinen' vermittels einer bestimmten Bindung des Gewandes oder eines Tuches (dussa).
(*117) Erklärt als eine Art Schaukelbrett, das den Zweck habe, das Einschlafen zu verhindern.
(*118) Die 7 Teile oder Glieder sind also: die 4 Beine, die Rückenlehne und die 2 Armlehnen.