Hallo,
zur Reue kann ich mich an eine Stelle im Pal-Kanon erinnern. Das krasseste Beispiel war, falls ein Mensch mordend und branschatzend links und
rechts des Ganges wütete und er im letzten Punkt seine Untaten heftig bereut, ist es nicht auszuschliessen, dass er nach dem Tod den
Brahmaischen Bereaich betreten darf. Bei den Christen ist dies ähnlich dargestellt, durch die Arbeiten im Weinberg des Herrn.
sakko