Onyx9:Bürgerliches Gesetzbuch
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Danke Onyx. Das BGB ist nur eines unserer Gesetzeswerke. Wie sieht es z.B. im StGB aus ? Wohin wendet sich ein Opfer, um sich Gehör zu verschaffen ?
Onyx9:Bürgerliches Gesetzbuch
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Danke Onyx. Das BGB ist nur eines unserer Gesetzeswerke. Wie sieht es z.B. im StGB aus ? Wohin wendet sich ein Opfer, um sich Gehör zu verschaffen ?
Onyx9:Hab ich in meinem Beitrag geschrieben, liebe Syia.
Machtmissbrauch unter Erwachsenen Menschen ist kein Straftatbestand
es sei denn er findet bei medizinisch/psych. Behandlungen statt.
Dort las ich "BGB". Habe ich etwas übersehen ?
void:So lange es keine "Freiwilige Selbstkontrolle" gibt, bleibt die Frage, inwieweit gegen Gesetzte ( Missbrauch von Schutzbefohlenen, Betrug) verstossen wird, das einzige Kriterium.
Weiß jemand, wie hier die Gesetzeslage aussieht ? Ist es nicht unheimlich schwierig Missbrauch von Schutzbefohlenen geltend zu machen, wenn es sich um Erwachsene handelt ?