Beiträge von Syia im Thema „Missbrauch in Buddhistischen Gruppen“

    Onyx9:

    Hab ich in meinem Beitrag geschrieben, liebe Syia.


    Machtmissbrauch unter Erwachsenen Menschen ist kein Straftatbestand
    es sei denn er findet bei medizinisch/psych. Behandlungen statt.


    Dort las ich "BGB". Habe ich etwas übersehen ?

    void:

    So lange es keine "Freiwilige Selbstkontrolle" gibt, bleibt die Frage, inwieweit gegen Gesetzte ( Missbrauch von Schutzbefohlenen, Betrug) verstossen wird, das einzige Kriterium.


    Weiß jemand, wie hier die Gesetzeslage aussieht ? Ist es nicht unheimlich schwierig Missbrauch von Schutzbefohlenen geltend zu machen, wenn es sich um Erwachsene handelt ?