Hallo,
danke für die Antworten.
Mir ging es mit meiner Frage gar nicht darum, warum der Buddha in die Hauslosigkeit gezogen ist, trotzdem ist dies eine interessante und hilfreiche Information.
Den Gedankengang: „jemand hat BAFöG-Schulden oder Unterhaltsverpflichtungen und möchte buddhistischer Mönch werden, also möchte er sich durch Eintritt in das Mönchtum wohl seinen Schulden oder sonstigen Verpflichtungen entziehen“, empfinde ich als eher irrig. Es mag sein, daß dies auf die ein oder andere Person zutrifft, dies aber pauschal zu vermuten, ist von der Gedankenführung her m.E. doch sehr bedenklich und unbegründet.
Darf ich meine Frage hier nochmals anders formulieren:
Angenommen ein Mensch hat studiert und jetzt BaföG-Schulden, die er nicht zurückbezahlen kann, weil er z.B. keinen Arbeitsplatz findet, der ihm dies ermöglicht. Jetzt klopft er bei einer Mönchsgemeinde an und sagt: ich möchte buddhistischer Mönch werden (Theravada), habe aber noch diese Schulden. Wäre die Antwort dann: tut uns leid, bezahle erst mal deine Schulden falls möglich … falls nicht möglich, werden wir dich nicht aufnehmen können ...?
Das gleiche Beispiel kann man nun auch mit einem geschiedenen Mann machen, der dann eben noch die Unterhaltsverpflichtung hat. Wäre die Antwort dann: sorry, du hast diese Unterhaltsverpflichtungen, also werden wir dich nicht als Mönch aufnehmen können.
Oder ist es vielleicht sogar so, daß bereits der Gedanke an den Eintritt in den Mönchsorden für Menschen mit Schulden grundsätzlich gar nicht sinnvoll ist?
Danke für jede sachliche Antwort.