Beiträge von VOOM108 im Thema „Diskussionen zum Thema Urheberrecht“

    Bei dem Text, der die aktuelle Diskussion ausgelöst hast, geht es ja um einen Text von Longchenpa, d.h. der Autor ist sehr viel länger als 70 Jahre tot. Eine Übersetzung aus dem tibetischen Original wäre also schon mal eine unstrittige Sache gewesen. Für die Übersetzung wurden nun mehrere englische Übersetzungen als Grundlage verwendet, auch wenn eine davon maßgeblichen Einfluss hatte. Diese englischen Vorlagen wurden nicht einmal 1:1 übersetzt, sondern es wurde vieles deutlich verändert, um den Sinn und die Energie des Textes zu transportieren, ohne an Begriffen und Vokabeln zu sehr anzuhaften. Bei einigen Stellen wurde für die Bedeutung sogar neu auf das tibetische Original zurück gegriffen. Der Verlag hat überdies den maßgeblichen englischen Text nur im englischsprachigen Raum veröffentlicht und meines Wissens kann man ihn nicht in neuer Auflage kaufen, also nur noch antiquarisch. Um die Sache restlos zu klären hat der deutsche Übersetzer inzwischen übrigens den betreffenden Verlag angeschrieben und um ein Statement gebeten.


    Klar, wenn es sich um einen Text handeln würde, der auf Englisch von einem zeitgenössischen Autor geschrieben wurde, den könnte man nicht einfach übersetzen und so das Recht für den deutschen Text übernehmen. Hier ist die eigentliche Quelle aber der reine Text von Longchenpa ohne Kommentare, der um mehrere Ecken nun eine freie deutsche Form gefunden hat. Ein umtriebiger Winkeladvokat mit Abmahnwahn könnte da vielleicht versuchen, etwas draus zurechtzustricken; von einem buddhistischen Fachverlag, der in erster Linie diese Texte der Allgemeinheit zugänglich machen will, sind da wohl eher keine Probleme zu erwarten, und wenn dann würde sicherlich ein freundlicher Weg gewählt, das zu klären -- mit dem Übersetzer, aber sicherlich nicht mit einem Forum, wo dieser das einstellt und wo man von einem Forumsbetreiber nicht erwarten kann, bei einem Text, bei dem eine Lizenz angegeben ist, diese in jedem Fall und bis ins letzte Detail zu überprüfen.


    Der Form halber: ich bin kein Jurist und dies ist nicht mehr als eine fundierte Laienmeinung. 8)