Beiträge von sarvamitra im Thema „Diskussionen zum Thema Urheberrecht“

    "VOOM108" hat geschrieben:

    Zitat

    Bei dem Text, der die aktuelle Diskussion ausgelöst hast, geht es ja um einen Text von Longchenpa, d.h. der Autor ist sehr viel länger als 70 Jahre tot.


    Den Punkt hätten wir erledigt!


    Zitat

    Für die Übersetzung wurden nun mehrere englische Übersetzungen als Grundlage verwendet, auch wenn eine davon maßgeblichen Einfluss hatte.


    Da fängt das Problem an: Jede bestehende Übersetzung ist natürlich wieder 70 Jahre geschützt!


    Zitat

    Diese englischen Vorlagen wurden nicht einmal 1:1 übersetzt, sondern es wurde vieles deutlich verändert, um den Sinn und die Energie des Textes zu transportieren,


    Ja, und wo ist die Grenze? Ab wann ist es Plagiat?


    Zitat

    ich bin kein Jurist und dies ist nicht mehr als eine fundierte Laienmeinung.


    Dito!


    Mags Tibetetisch, Sanskrit ..Pali ..sein, egal alle gucken was schon an Übersetzungen da ist, lehnen sich an (im Idealfall mit Hinweis diesbezgl.) übernehmen, ändern etc.


    Was ist mit "Nacherzählungen"? (wenn der Nacherzähler noch keine 70 Jahre tot ist.) Die kann ich dann nur nochmal so "ummodeln", daß sie nicht als Plagiat erscheinen. Dumm ist dann nur, wenn der eigentliche Sinn flöten geht!


    Da bin ich noch ratlos.


    L.G.


    Mein Avatar wird in etlichen Sanskrittexten vorweg angerufen...das zitier ich jetzt mal exemplarisch, wird schon nix passieren:


    "Den Hängebauchingen, sehr Schrecklichen, mit der hängenden Unterlippe, den Elefantenohrigen, Gefahrenbeseitigenden, den Sohn der Parvati verehre ich, den Führer der Schar." (ich=nicht ich, oder doch)


    (Und dann kommt z.B. die eigentliche Erzählung, die ich mich jetzt nicht mehr traue zu zitieren...)


    Er ist nun mal u.a. für Literatur zuständig!

    Zitat

    "Ji'un Ken" hat gepostet:
    So meine Lieben,
    vor kurzem wurde hier im Buddhaland eine Übersetzung eines englischsprachigen Buches vorgenommen und der Allgemeinheit zu Verfügung gestellt; d.h. in diesem Fall als Download angeboten.
    Da hat bei uns im Mod-Bereich eine Diskussion zum Thema Urheberrecht angestoßen.
    Dieser Thread ist nun das Ergebnis davon.


    Zitat

    Bei einer Übersetzung z.B. ist es so, das der Übersetzer zwar die Rechte an seiner Arbeit hat, der Text, den er übersetzt hat, aber evtl. urheberrechtlich geschützt ist, so das er diesen Text so ohne weiteres gar nicht hätte übersetzen dürfen. Und wenn er ihn für sich übersetzt, darf er ihn evtl. aber nicht weitergeben.


    Ich hab mich da mal "schlau" gemacht: Wenn der Autor des Originaltextes über 70 Jahre tot ist, kann jeder den Text übersetzen u. seine Übersetzung verbreiten.http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Urheberrecht


    Zitat

    Aus diesem Grund Setzt euch in eurem eigenen Interesse mit der Urheberrechtsfrage auseinander, damit ihr nicht irgendwann auf den Bauch fallt.


    mMn. sehr erhellend:
    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
    http://www.akademie.de/wissen/checkliste-copyright


    http://ebooks.contumax.de/nb :
    Klaus Graf
    Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten
    Der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklärt und kritisch kommentiert

    (kann als PDF kostenlos runtergeladen werden.)


    Das Ganze interessiert mich vorallem, weil ich seit langem plane eine "Ecke" Mythen,Fabeln u. Geschichten aufzumachen.


    L.G.


    Sarvamitra