"VOOM108" hat geschrieben:
ZitatBei dem Text, der die aktuelle Diskussion ausgelöst hast, geht es ja um einen Text von Longchenpa, d.h. der Autor ist sehr viel länger als 70 Jahre tot.
Den Punkt hätten wir erledigt!
ZitatFür die Übersetzung wurden nun mehrere englische Übersetzungen als Grundlage verwendet, auch wenn eine davon maßgeblichen Einfluss hatte.
Da fängt das Problem an: Jede bestehende Übersetzung ist natürlich wieder 70 Jahre geschützt!
ZitatDiese englischen Vorlagen wurden nicht einmal 1:1 übersetzt, sondern es wurde vieles deutlich verändert, um den Sinn und die Energie des Textes zu transportieren,
Ja, und wo ist die Grenze? Ab wann ist es Plagiat?
Zitatich bin kein Jurist und dies ist nicht mehr als eine fundierte Laienmeinung.
Dito!
Mags Tibetetisch, Sanskrit ..Pali ..sein, egal alle gucken was schon an Übersetzungen da ist, lehnen sich an (im Idealfall mit Hinweis diesbezgl.) übernehmen, ändern etc.
Was ist mit "Nacherzählungen"? (wenn der Nacherzähler noch keine 70 Jahre tot ist.) Die kann ich dann nur nochmal so "ummodeln", daß sie nicht als Plagiat erscheinen. Dumm ist dann nur, wenn der eigentliche Sinn flöten geht!
Da bin ich noch ratlos.
L.G.
Mein Avatar wird in etlichen Sanskrittexten vorweg angerufen...das zitier ich jetzt mal exemplarisch, wird schon nix passieren:
"Den Hängebauchingen, sehr Schrecklichen, mit der hängenden Unterlippe, den Elefantenohrigen, Gefahrenbeseitigenden, den Sohn der Parvati verehre ich, den Führer der Schar." (ich=nicht ich, oder doch)
(Und dann kommt z.B. die eigentliche Erzählung, die ich mich jetzt nicht mehr traue zu zitieren...)
Er ist nun mal u.a. für Literatur zuständig!