Hallo,
für eine konstruktive diskussion empfehle ich einmal, das ganze urheberechtsgestz http://dejure.org/gesetze/UrhG zu lesen. nicht alles was hier gesagt wurde entspricht auch dem gesetz. so sind z.b. nicht alle werke geschützt, sondern nur einige: http://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html.
es gibt auch viele ausnahmen, wo das urhg nur eingeschränkt gilt:
übersetzungen: http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html.
werke in ausstellungen: http://dejure.org/gesetze/UrhG/58.html
werke in öffentlichen plätzen: http://dejure.org/gesetze/UrhG/59.html
bildnisse: http://dejure.org/gesetze/UrhG/60.html
verwaiste werke: http://dejure.org/gesetze/UrhG/61.html
allgemeines: http://dejure.org/gesetze/UrhG/64.html
anonyme werke: http://dejure.org/gesetze/UrhG/66.html
für die publikation von büchern ist auch das verlagsgesetz zu beachten: http://www.gesetze-im-internet…desrecht/verlg/gesamt.pdf