Beiträge von Benkei im Thema „Kai“

    Namaste!


    @ bel & Ji'un Ken:
    Meinen Herzlichen Dank für Eure Mühen!


    Jan:
    Meines Wissens wurden wahrscheinlich ursprünglich alle Mönche in China, Japan, Korea und Vietnam mit den jeweils bekannten Pratimoksha-Gelübden ordiniert.


    Im achten Jahrhundert n. Chr. hat dann der japanische Mönch Saichô für seine Tendai-Shû (japanische Schule die sich auf die chinesische Tien'tai-Schule bezieht) eine "Mahayana-Ordination", basierend auf dem Brahmanetz-Sutra, eingeführt. In seinem Orden mussten alle Mönche diese Mahayana-Ordination nehmen. Zusätzlich konnten sie nach Wunsch auch die Pratimoksha-Gelübde nehmen.


    Saichô's "Mahayana-Ordination" wurde in der Tendai-Shû zum Standard, und diese Schule wurde neben der Shingon-Shû (japanischer Vajrayana) schnell zur wichtigsten Japans.


    Dogen Zenji gehörte ursprünglich (ebenso wie Eisai) der Tendai-Shû an, als es in Japan noch keine eigenständige Zen-Schule gab.


    Nachdem er aus China als erster japanischer Patriarch der Sôtô-Shû zurückkehrte, führte er für seinen Orden eine abgewandelte Form von Saichô's "Mahayana-Ordination" ein.


    Saichô's Mahayana-Ordination mit den 10 Hauptgelübden und den 48 Nebenregeln wird mittlerweile in fast allen buddhistischen Schulen Japans (wohl nicht in der Risshû) anstelle der Pratimoksha-Ordination angewendet. Die Mönche durfen so außerhalb der Übungs-Klöster "zölibatfrei" leben und auch heiraten.


    Bei Thich Nhat Hanh gibt es die "Fünf Achtsamkeitsübungen" und die "Vierzehn Achtsamkeitsübungen". Letztere stellen eine von Thich Nhat Hanh entwickelte Ordination im Intersein-Orden dar, die aber auch Laien nehmen können. Die Vierzehn Achtsamkeitsübungen orientieren sich, so Thay, am Brahmanetz-Sutra, dessen Zusammenfassung sie sein sollen. Ob die Mönche in seinem Orden auch noch zusätzlich die Pratimoksha-Gelübde nehmen, weiß ich nicht.


    < Gasshô >


    Benkei

    Namaste!


    Den entsprechenden Auszug aus dem Brahma-Netz-Sutra findet man hier: Gelöbnisse des Brahma-Netz-Sutra.


    Mir ist hierbei folgendes aufgefallen:


    Im o. a. Link ist die Rede von: "Keine Rauschmittel in Verkehr bringen".
    Auch in der folgenden Übersetzung des Sôto Kyôkai Shushôgi beim Zensplitter heißt es unter 15: "Nicht mit Rauschmitteln handeln".


    Sotozen-net schreibt hingegen: "do not deal in intoxicants", was ich mal wörtlich mit "handle nicht in berauschende Getränke" übersetzen würde [???]. Dogen selbst schreibt im Shôbôgenzô "Jukai": "Halte Dich von giftigen Getränken fern" (Angkor-Ausgabe).


    Wenn man sich durch die verschiedenen HPs einiger Zen-Sanghas, welche sich auf die Sôtô-Tradition berufen, durchklickt, dann findet man sowohl jene, bei denen es heißt "keine berauschenden MIttel zu sich nehmen", als auch solche die "nicht mit berauschenden MItteln handeln" geloben.


    Weiß jemand, wie die offizielle Meinung zu diesem Gelübde ist, oder ob es überhaupt eine solche gibt?
    Wie sieht es bei der Rinzai-Shû aus?
    Oder wird hier durch die Übersetzung (to deal = handeln im Sinne von tun, aber auch handeln im Sinne von kaufen-und-verkaufen) ein Gelübde abgemildert, bzw. angepasst?


    Wie seht Ihr das?


    Einen schönen Abend & eine geruhsame Nacht!
    < Gasshô >


    Benkei


    (PS: Mir ist durchaus bekannt, dass es für jemanden, der sich auf den Pali-Kanon stützt letztlich nur eine Antwort "Abstandnahme von berauschenden Mitteln" geben kann; auch ist mir bekannt, dass für fortgeschrittene Schüler des Vajrayana Alkohol kein absolutes Tabu sein muss.
    Aber hierum geht es mir nicht. Mir geht es um die Sichtweise in den japanischen Zen-Schulen, welche ja auch sehr von Dengyo Daishi's Mahayana-Ordination der Tendai-Shû beeinflusst wurden.)