Von den 227 Regeln sind es nur vier, deren Verstoß zum Ausschluss aus der Gemeinschaft führt, welche da sind:
1. Vorsätzliches Töten (eines Menschen) oder Anstiftung dazu
2. Geschlechtsverkehr
3. Diebstahl
4. unwahrer Weise den Besitz übernatürlicher Fähigkeiten von sich behaupten
Der Besitz oder das Annehmen von Geld fällt in eine andere Kategorie des Vergehens und führt nicht gleich zum Ausschluss aus dem Orden.
Ich war nie in Asien, aber ich habe gelesen, dass es dort sehr üblich in der Laiengemeinde ist, mit diesen "Geldbäumen" für Klöster Spenden zu sammeln.
Ähnliche Spendenaktionen finden aber auch in Deutschland statt: http://www.bodhi-vihara.org/me…lery2009/spendenbaumfeier
Monetäre Angelegenheiten sollten, wenn alles rechtens läuft, wohl von Laien geregelt werden, und Mönche sich auf die Annahme der vier Bedarfsmittel (Nahrung, Kleidung, Behausung, Medizin) beschränken.
Die Realität kann aber u.U. (auch besonders in Asien, was man so hört) wohl auch ganz anders aussehen.