Im Zentrum einer physikalisch und neurobiologisch fundierten Theorie des Geistes bzw. des Bewußtseins stehen folgende Befunde: 1) Nur solche Prozesse, die in den assoziativen Arealen der menschlichen Großhirnrinde (Cortex) ablaufen, können mit Bewußtsein verbunden sein; der Grund hierfür wird im besonderen Aufbau und den spezifischen Eingangs- und Ausgangsverbindungen des assoziativen Cortex (insbesondere zum limbischen System) gesehen. 2) Das Auftreten von Bewußtsein ist an eine hinreichende neuronale Aktivität corticaler assoziativer Netzwerke gebunden, die eine ausreichende Versorgung mit Sauerstoff und Zucker über den lokalen Hirnblutfluß voraussetzt (dies nützen die bildgebenden Verfahren aus). 3) Bestimmte Bewußtseinszustände sind durch keinerlei Maßnahmen (Hirnstimulation, Pharmaka, operative Eingriffe) von bestimmten neuronalen Prozessen abzutrennen, und umgekehrt. 4) Bestimmte perzeptive, kognitive oder motorische Leistungen können nur bewußt (explizit) vollbracht werden, z.B. das Erfassen der Bedeutung komplizierter Sätze oder das Erlernen schwieriger motorischer Fertigkeiten; die unbewußte (implizite) Informationsverarbeitung ist in ihrer semantischen Tiefe und der Möglichkeit eines intermodalen Informationstransfers (d.h. von einem Sinnessystem auf ein anderes) deutlich eingeschränkt. Diese Befunde engen den Raum für mögliche philosophische Deutungen des Geist-Gehirn-Problems stark ein. Sie sind unverträglich mit jeder Art von Dualismus, indem sie zeigen, daß das Auftreten bewußter geistiger Zustände unabdingbar an bestimmte anatomische und physiologische Bedingungen im menschlichen (und wahrscheinlich auch tierischen) Gehirn gebunden sind. Ebenso sprechen sie gegen einen Epiphänomenalismus (ohne ihn logisch widerlegen zu können), indem sie zeigen, daß sich sowohl neurophysiologisch wie funktional bewußte und unbewußte Prozesse deutlich voneinander unterscheiden; bewußte geistige Vorgänge sind besondere Zustände der Informationsverarbeitung im Gehirn bei der Bewältigung neuartiger kognitiver und motorischer Aufgaben. Andererseits zwingen sie nicht zu einem starken Reduktionismus: Im Rahmen einer neurobiologischen bzw. physikalistischen Theorie von Geist und Bewußtsein kann vernünftigerweise angenommen werden, daß geistige Prozesse besondere physische Zustände sind, die eigene, nichtreduzierbare Gesetzmäßigkeiten zeigen können. Es muß nur gefordert werden, daß diese mit anderen physikalischen Gesetzmäßigkeiten verträglich sind.