Urkanon, Urfassung des Pali Kanons
Ich zitiere aus dem Kapitel "Danach, Konzile und Kanon" des Indologen
und Religionswissenschaftlers H. W. Schuman
"Der Scheiterhaufen des Buddha war kaum verloschen ... rief Mahakassapa die
Mönche zusammen.
""Laßt uns, Ehrwürdige, den Dhamma und den Vinaya gemeinsam aufsagen,
damit nicht falsche Lehren und Regeln aufkommen und Irrlehrer auftreten
während die Sachkenner zu schwach werden."" (Cv 11,1,1 gerafft)
"1. Konzil ... Im Lauf der folgenden sieben Monate fragte Mahakassapa den
Bikkhu Upali auf die Ordensregeln (vinaya) und den Bikkhu Ananda auf die
Lehrreden (sutta) des Buddha ab (Cv 11,1,7 -8). Schwieg die Synode, galt
die von Upali oder Ananda referierte Äußerung des Meisters als korrekt
wiedergegeben und war damit als kanonisch anerkannt. Jeder der anwesenden
Mönche war aufgefordert, Einwürfe oder Ergänzungen zu machen oder von ihm
selbst erinnerte Buddhaäußerungen zu Protokoll zu geben.
Niedergeschrieben wurde der so festgelegte Kanon nicht, er wurde dem
Gedächtnis eingeprägt. Der Schrift bediente sich Altindien nur bei Rechts-
vereinbarungen und Verträgen, also relativ kurzlebigen Dokumenten, die zu
memorieren sich nicht lohnte. Der Daseinsbewältigung dienende Texte
hingegen wurden auswendig im Kopf behalten, so daß man sie jederzeit zitier-
bereit hatte. Sie wurden durch Vorsprechen und Wiederholen lassen an jüngere
Mönche weitergegeben. ... Die Urfassung des Palikanon war festgelegt."