Sherab Yönten:Bei mir zu Hause haben sich hinter dem Rollokasten im 1. Stock Wespen häuslich niedergelassen...
Wisst Ihr wie es möglich ist, das Wespennest zu entfernen, ohne die Wespen zu töten?
ZitatAlles anzeigenDer Artenschutz schützt auch Wespen – mit Ausnahmen
Der allgemeine Artenschutz des § 39 I Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es, wildlebende Tiere und damit grundsätzlich auch Wespen mutwillig zu beunruhigen und ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Was einen solchen „vernünftigen Grund“ darstellt muss im Zweifel im Einzelfall geklärt werden. Der Tierschutz sollte immer bedacht werden.
Bestimmte Arten wie Bienen, Hummeln oder Hornissen sowie die Kreisel- und Knopfhornwespen sind darüber hinaus naturschutzrechtlich besonders geschützt (vgl. Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung). Diese Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG).
Nestumsiedlungen oder gar Abtötungen dürfen daher nur mit einer Genehmigung erfolgen und von geschulten und befähigten Personen vorgenommen werden. Es drohen insgesamt Bußgelder bis zu 10.000 Euro, in besonderen Fällen sogar bis 50.000 Euro, § 69 BNatSchG.
https://anwaltauskunft.de/maga…espen-oder-bienen-toeten/
Einige Wespenarten stehen auf der Liste der bedrohten Tierarten, die ganz oder regional vom Aussterben bedroht sind.
Rollokasten 1.Stock klingt fies. Fenster nicht öffnen können, gestörte Balkonbenutzung etc. Wenn Du und Deine Familie das nicht einen ganzen Sommer aushalten wollen ist das sehr verständlich. Die Vorschläge mit nabu oder B.U.N.D. finde ich super.
Vielleicht kann auch ein lokaler Imker http://deutscherimkerbund.de/171-Die_Imker_Landesverbaende helfen.