Beiträge von Mabuttar im Thema „Erschließung des Mitgefühls im Buddhismus“

    Danke für eure Antworten.
    Dankbarkeit als Wertschätzung find ich ist eine heilsame Verhaltensweise und besonders gegen Gier/Hass Phänomene wirkvoll und ermuntern andere.


    Ok So wie ich das nun sehe ist Mitgefühl nicht nur ein alternativer Weg im Buddhismus (gegenüber der Praxis der Nicht-Anhaftung) sondern ein essenzieller teil.


    Am Ende fließt Nicht-Anhaftung und Mitgefühlt in das Gleiche Phänomen -> Frieden auch in dem Wort Zu-Friedenheit oder buddhistisch häufiger genannt -> Gleichmut.


    Oder ist Nicht-Anhaftung nur die eine Seite der Medaille und Mitgefühl die andere ?


    Kann ein Nicht-Anhaftender voll Hass oder Abneigung bzw. ohne Mitgefühl sein ? Geht das ? Scheitert dieser dann nicht auf dem buddhistischen Pfad ?

    Hallo Zusammen,


    Der Buddhismus wird ja gerne in die 2 Themen Weißheit und Mitgefühl konzentriert.


    Zu Weißheit lese ich immer viel im Palikanon bzw. im Buddhismus. Da gibt es 4 edlen Wahrheiten, das bedingte Entstehen, Leerheit.


    Wie erschließt sich aber das Mitgefühl z.B. aus den Daseinsmerkmalen ?


    Immer wenn ich über Mitgefühl lese kommen Argumente, die sich eher nicht-buddhistisch anhören:
    -Das eigene Selbst in anderen sehen -> Aber das Selbst soll doch aufgelöst werden


    -Wir alle sind miteinander verbunden und eins -> Das hört sich eher nach Advaita an und alles als Selbst anzusehen widerspricht dem Buddhismus bzw. wird diese Verbundenheit ja eher negativ als Vergänglichkeit/Wechsel ausgedrückt.


    - Jetzt gibt es ja diese Brahman-Mitgefühl Meditation und die Herzensbefreiung, aber wie hängt das mit der restlichen Lehre zusammen ?


    Konkret, ich lese immer viel um Gier, Anhaften und Verblendung aufzulösen.
    Was ist aber mit Hass, Ablehnung ? Was sagte Buddha darüber und wie löst es sich mit natürlichen Betrachtungen im Zusammenhang mit der ganzen Lehre auf ?


    Braucht es dazu extra Übungen oder löst sich Hass z.B. bei der Betrachtung des bedingten Entstehens auf, dessen Einsicht ja zur kompletten Befreiung führen soll ?