Beiträge von Kaffeebohne im Thema „Ohrfeigen im Zen“

    Da ich keinen Lehrer habe, kann ich das nicht wirklich beurteilen. Ich vermute aber, dass man auch zB Medidationsanweisungen, deren Sinn sich mir (noch) nicht erschließt, als "Anweisungen" sehen könnte. Aber ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass man immer auch eine Restverantwortung - auch sich selber gegenüber - hat, ab wann man sich verweigert.

    Ich verstehe den Allgemeinheitsanspruch hier nicht. Klar "unterwerfe" ich mich den Anweisungen des Lehrers, aber doch nicht absolut.


    Einem Vorgesetzten "unterwerfe" ich mich ja auch, d.h. ich führe die Anweisungen aus, soweit sie eine Grenze nicht überschreiten. Wenn der Tischlermeister sagt: "Mach einen Tisch", mache ich als Lehrling den Tisch. Wenn er sagt: "Mach ihn schief", sag ich: "Das ist nicht gut", er sagt: "Tu's, das ist ein Befehl" - dann mach ich ihn. Wenn er sagt: "Bring jemand um" - na, dann mach ich es nicht, ist ja klar. ;)


    So seh ich es auch mit einem Lehrer. Wo die Grenze ist, muss wohl jeder selbst bestimmen. Wie immer gilt, dass Dir die Arbeit niemand abnehmen kann. Auch ein Lehrer nicht - man muss immer selbst prüfen. ^^