Sherab Yönten:Alles anzeigenfotost:Die Entscheidung liegt dann doch ganz simpel meist nicht mehr beim Sterbenden, sondern bei Familienmitgliedern und/oder bei Krankenhausmitarbeitern, die auch die kommerziellen Interessen ihres Arbeitgebers im Auge behalten müssen.
Ich möchte das jetzt nicht unbedingt gern weiter führen. Es gibt keine gute Lösung.
Eine halbwegs gute Lösung wäre eine gute (d.h. rechtlich verbindliche) Patientenverfügung.
Aber, ich glaube, Du vermischt hier was.
Ich habe Mukti so verstanden, dass es um Dinge des Alltages im Leben geht, um den "Körper" zu erhalten.
Kein Problem. ich denke, ich habe Mukti schon ganz richtig verstanden
Da ich nicht anderen vorschreiben möchte, wo für sie die Grenzen eines angemessenen Konsums liegen wollte ich nur die Probleme einer Grenzbetrachtung in diesem Bereich aufzeigen. Für mich selbst spielt es sowieso kaum eine Rolle.
Danke für den Hinweis auf eine Patientenverfügung, das macht tatsächlich Sinn, völlig unabhängig von einer buddhistischen Grundeinstellung.