Hallo ihr Lieben.
Um die Ausgangsfrage nochmal zu beleuchten.
Im Palikanon in "Anguttara Nikaya V.177 - Fünf verwerfliche Berufe - 7. Vanijja Sutta" wird der Handel mit Fleisch aufgezählt als etwas was der Laienjünger nicht ausüben sollte.
Jetzt gehört zu einem Handel aber nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer. Man könnte es also so interpretieren, dass nicht nur der Verkauf, sondern auch der Kauf von Fleisch nicht ausgeübt werden sollte.
Man könnte einwenden, dass die Überschrift ja mit "Fünf verwerfliche Berufe" übersetzt wurde, es also nur gilt, wenn jemand das beruflich ausübt. Die deutsche Überschrift scheint aber eine sehr freie Übersetzung zu sein, da die Pali Überschrift lautet: Vanijja Sutta. Mein Pali ist sehr schlecht, aber wenn ich Vanijja nachschlage, zeigt es mir die Worte Handel und handeln an.
The Pali Text Society's Pali-English dictionary
Die Überschrift müßte also eher lauten "Handels-Sutta" oder "Sutta vom Handel".
Aber wie gesagt mein Pali ist quasi nicht vorhanden. Schon garnicht gramatikalisch. Wenn es jemand besser weiß, bin ich über jede Berichtigung dankbar.
Wenn man meiner "Übersetzung" folgen würde, wäre es also nicht zwangsläufig auf den Beruf des Händlers beschränkt, da es ja um Handel an sich geht.
Auch wenn man den Text der Sutta sich anschaut, ist da immer von Handel, aber nicht von Händler die Rede. Was dafür sprechen könnte, dass jeder Handel gemeint ist, an dem man als Käufer oder Verkäufer teilnimmt.
Wie die Fußnote 6 sagt, ist diese Sutta nicht irgendeine unbedeutende Sutta, sondern die Vermeidung dieser 5 Arten des Handels, werden als Teil des edlen achtfachen Pfades gesehen. Nämlich Pfadglied 5 - Der Rechte/Richtige/Vollkommene Lebensunterhalt - Die Rechte/Richtige/Vollkommene Lebensweise.
A.V.177 Fünf verwerfliche Berufe - 7. Vaṇijjā Sutta
Fünf Arten des Handels, ihr Mönche, sollte der Laienjünger nicht ausüben. Welche fünf?
- Handel mit Waffen,
- Handel mit Lebewesen,
- Handel [5] mit Fleisch,
- Handel mit Rauschmitteln und
- Handel mit Giften.
Diese fünf Arten des Handels, ihr Mönche, sollte der Jünger nicht ausüben [6].
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[5] Dies schließt auch Tierzucht ein, die zum Zweck des Schlachtens oder des Verkaufs der Tiere betrieben wird.
[6] K: »Diese Arten des Handels soll man weder selbst ausüben, noch andere dazu veranlassen.« Die Enthaltsamkeit davon gehört zur fünften Stufe des Achtfachen Pfades, dem 'Rechten Lebensunterhalt' (sammā-ājīva).
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Von daher wäre für mich die Ausgangsfrage so zu beantworten, dass beides nicht ausgeübt werden sollte. Weder selbst töten, noch töten lassen (Da das Nicht-Töten, auch von Tieren, Bestandteil der ersten Sila ist), noch Fleisch überhaupt käuflich zu erwerben, noch es zu verkaufen.
Bei einem Mönch als Almosenempfänger ist das etwas Anderes, da es kein Handel ist, sondern eine Spende an ihn, ohne einen Gegenwert zu erhalten. Und damit für den Mönch erlaubt anzunehmen, wenn das Tier nicht für den Mönch getötet wurde. Wie die Mönchsregel besagt.
Trotzdem würde der Töter des Tieres gegen die erste Sila verstoßen. Das wäre aber für diesen wohl nur interessant, wenn er der Buddhalehre folgen würde und sich daran halten wollen würde.
Aber nur (m)eine Meinung und Interpretation.
Liebe Grüße