Beiträge von Leonie im Thema „Aktuelles im Fall Sogyal Lakar / Rigpa“

    Es geht ja nicht ums ganz große Vergehen, sondern bereits im Kleinen, wenn jemand Kritik übt, zeigt sich, ob die Gruppe und der Leiter auf das Kleine achtet und Kritik, sei sie noch so banal, Ernst nimmt und den/die Person, die Kritik übt. Genau an diesem Kleinen erkennt man die Qualität einer Sangha. Da beginnt es auch - im ganz Kleinen.

    Ich weiß nicht... ich bin selber Lehrer

    Ich bin selber ... und weiss, dass ich solches anzeigen muss. Es gibt jede Menge Beratungsstellen, die da helfen.

    Und der § 177 - 177.htm.html - ist ja erst kürzlich verschärft worden und da müssen sich wohl viele noch dran gewöhnen. "Der Versuch ist strafbar" - also wenn mir jemand die Tür nicht aufmacht, wenn ich gehen will bzw. die Tür zuhält. Auch so aus Spass - meint er vielleicht. Nee - das bereits Nötigung. Entscheidend ist die Anzeige und die Bereitschaft des "Opfers" zur Anklage - . Das schüchtert schon ein.

    Aber ich habe hier noch etwas zum Thema gelesen:

    Buddhistische Lehrer können ruhig Sex mit ihren SchülerInnen haben, oder? – Buddhismus im Abseits

    Unten in den Kommentaren (von 2017) steht:

    "Es gibt juristische Grauzonen, was für psychologische Psychotherapeuten oder Uni Profs juristisch oder vom Arbeitsrecht strafbar ist (Sex mit ihren erwachsenen Klienten oder erwachsenen Schülern zu haben), ist nicht zwangsläufig für religiöse oder spirituelle Lehrer juristisch oder vom Arbeitsrecht her strafbar."

    Das im link aufgeführte Buch von Peter Rutter ist sehr empfehlenswert, denn es zeigt die Praxis der Vertuschung unter den Professionellen. Das hat ja System. Und schon aus diesem Grunde dürfte es immer wieder zu Fällen von Missbrauch kommen.


    Die Gesetze sind inzwischen bei uns so verschärft worden, dass JEDER sich strafbar macht, der sich sexuell übergriffig verhält. Vom Nachbarn bis zum Guru. Diese Spitzfindigkeiten kann man sich also sparen. Man muss das nur den "Lehrern" klar machen, dass sie es sind, die in einer Grauzone arbeiten und sie mit Klage rechnen sollten. Inwiefern eine Art schriftliche Vereinbarung daran was ändert, bezweifle ich da mal. Ich denke, es ist wohl sittenwidrig, wenn man schriftlich einwilligen soll, dass sexuelle Übergriffe erlaubt werden.

    Karmamudra ist ein Konzept, damit alte Säcke an knackiges Frischfleisch kommen. Erinnert doch an das, was gerade die katholische Kirche aufdeckt - mit der religiösen Verbrämung wird das Begehren notdürftig verschleiert. Und wenn man einmal damit angefangen hat, dann lässt sich das nicht so einfach beenden. Es ist eben mit Gier so und auch mit Verblendung oder Dummheit.


    Wenn man im Rigpa diese Praktiken beenden wollte, bräuchte man nicht solche komplizierten Regeln. Es reicht wenn man einfach feststellt, dass jede sexuelle Handlung zwischen Lehrer und Schüler untersagt ist. Aber das will man ja nicht. Dann muss aber auch jede(r) wissen, woraus sie/ er sich da einlässt.

    Zitat

    §174c

    (2)Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.

    (3) Der Versuch ist strafbar.


    Aber da geht es doch wirklich nicht um Erwachsene. Das womit der "spirituelle Fall" am ehesten vergleichbar ist, ist die Situation, wenn ein Psychologe oder Therapeut seine Machtstellung ausnutzt.

    Natürlich geht es da auch um Erwachsene. Und lt. 174c, Abs. 2 ist schon der Versuch strafbar. Der Entzug der "Arbeitserlaubnis" ist damit nicht gemeint.

    Nach unserem Recht ist die Beziehung im spirituellen Bereich rechtlich nicht geregelt, sieht man mal von den Kirchen und deren Recht ab. Das ist ja auch kein anerkannter Beruf, keine Profession und jeder Dahergelaufene kann um sich Anhänger scharen. Was sich da in diesen Beziehungen darstellt ist einfach was Privates. Und da kann jeder machen was er will. Will man das ändern, müsste man an diesem Punkt ansetzen und fragen: ist das Bildung? gibt es dafür Förderung? Wie ist das mit der Gemeinnützigkeit der Vereine? wird das systematisch als Lehrmethode angesehen?

    Dzongsar Khyentse ist genau der Richtige.

    Wenn die Beziehung vertraglich geregelt ist - dazu hat er ja einen Vorschlag auf facebook gemacht - dann ist das juristisch "wasserdicht" - es sind ja erwachsene Leute. Es entspricht dem schwedischen Modell "Ja heißt ja".

    Allerdings ist es durchaus auch eine Form der Nötigung, da ohne so einen Vertrag keine "Fortkommen" in dem System ist. Es ist also auch eine Form der Korruption.

    Allerdings ist diese Vertragsbeziehung dann auch sehr nahe an Prostitution, wenn gleich es um ideelle Vorteile dabei geht.

    Es sollte daher jede*r wissen, worauf sie, er sich da einlässt.