Das große Problem bei der Geschichte ist m.E. dass sich irgendjemand zum Richter erklären muss, ob hier jetzt das Töten ethisch angebracht ist oder nicht. Selbst wenn es solche Situationen gäbe - wer maßt sich an, das unterscheiden zu können.
Wieso? Man wird ja zum "Richter" ernannt, von eben derjenigen Person, die nicht mehr weiterleben möchte. Wenn jemand sich freiwillig einliefern möchte, dann "richte" ich ja auch über seine Freiheit und lasse ihn in die geschlossene Anstalt einweisen. Ich sehe da kein Problem, welche die Situation hergeben sollte. Der "Vollstrecker" sitzt ja auch nicht zufällig auf dieser Position, genauso wie ein Richter.
Ein Freiheitsentzug kann rückgängig gemacht werden - ein Lebensentzug nicht. Schon ein kleiner, aber feiner Unterschied würd ich meinen.