Dann gibt es noch weniger streng geahndete sexuelle Verstösse, die von Mönchen begangen werden können:
1. Willkürlich [herbeigeführter] Samenerguß, außer während
eines Traumes, {ist ein Vergehen, welches das} anfängliche
und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich
macht.
2. Welcher Mönch auch immer, befallen {von Begierde}
und mit {von Begierde} verführten Gedanken, mit einer
Frau in körperlichen Kontakt kommt, die Hände oder den
(Haar-) Zopf hält, oder den einen oder anderen Körperteil
anfasst, begeht ein Vergehen, welches das anfängliche und
folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.
3. Welcher Mönch auch immer, befallen von Begierde und
mit von Begierde verführten Gedanken, eine Frau mit unanständigen
Worten umwirbt, so wie ein junger Mann eine
junge Frau mit Worten umwirbt, die mit Geschlechtsverkehr
zusammenhängen, begeht ein Vergehen, welches das anfängliche
und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich
macht.
4. Welcher Bettelmönch auch immer, befallen von Begierde
und mit von Begierde verführten Gedanken, in Gegenwart
einer Frau den Vorteil der Bedienung seines eigenen Wunsches
durch mit Geschlechtsverkehr zusammenhängender
Rede preist: "Schwester, wenn eine Frau einem sittlichen,
gutmütigen, den Reinheitswandel führenden Mann, wie ich
es bin, mit diesem Geschlechtsakt dient, so ist unter allen
Diensten dies der Beste!", begeht ein Vergehen, welches das
anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich
macht.
5. Welcher Mönch auch immer als Vermittler auftritt und
die Absicht eines Mannes einer Frau meldet, oder die Absicht
einer Frau einem Mann, entweder zu Ehestand oder zu
außerehelichem Verhältnis, wenn auch nur für einen Augenblick,
begeht ein Vergehen, welches das anfängliche und
folgende Zusammentreten des Ordens erforderlich macht.