in allen Ländern ist der Buddhismus anerkannt außer Deutschland und Schweiz
Mache Dir mal klar, was "anerkannt" eigentlich heißen soll. Es gibt in Deutschland keinerlei Einschränkungen, den Buddhismus zu praktizieren, garantiert durch Artikel 4 des Grundgesetzes. Das ist sogar in ziemlich vielen Ländern nicht der Fall. Ich persönlich finde das als "Anerkennung" auch völlig ausreichend.
Was Du meinst, ist wohl eine staatliche "Anerkennung" als Religionsgemeinschaft. Das heisst, nicht eine Religion wird anerkannt, sondern eine religiöse Gemeinschaft. Dies geschieht in Deutschland in Form der Verleihung (von staatlicher Seite) des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Um die Verleihung eines solchen Körperschaftsstatus beantragen zu können, muss eine Religionsgemeinschaft einige Vorbedingungen erfüllen. Die wichtigste Vorbedingung dabei ist, dass sie als Rechtsperson verfasst ist - z.B. in Form eines eingetragenen Vereins. Die rechtliche Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist Ländersache - wobei eine positive Entscheidung in einem Bundesland idR von den anderen Bundesländern auf Antrag nachvollzogen wird. Derzeit läuft im Freistaat Bayern ein Antrag der DBU auf Verleihung des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus. Was, nebenbei bemerkt, auch eine Rolle bei der Frage spielt, ob der Diamantweg e.V. aus der DBU ausgeschlossen werden sollte, weil er "das Ansehen oder die gemeinsamen Interessen der DBU schädigt" (§ 3 Abs. 8 der Satzung).
Das hier:
Können wir keine Unterschriften sammeln und dagegen vorgehen ?
- wäre also eine unsinnige Vorgehensweise. Man stellt als rechtsfähige Religionsgemeinschaft einen Antrag - und kann, wenn dieser abgelehnt wird, ggf. dagegen klagen.
Wie schon angemerkt wurde, ist die Rechtssituation auch innerhalb der EU in den einzelnen Staaten uneinheitlich. In aller Regel hängt das davon ab, in welchem Grad der Staat laizistisch ist - also die Trennung von Staat und Kirche vollzogen hat. In Frankreich als streng laizistischem Staat ist die staatliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften (und auch deren Finanzierung oder Subventionierung) seit 1905 gesetzlich verboten (Loi relative à la séparation des Eglises et de l'Etat, Article 2) - so viel zu Deinem "in allen Ländern" und "in der EU kommen wir da auf jeden Fall durch". Ich persönlich bin ein großer Freund der französischen Regelung - gleiches Recht für alle, auch wenn das heisst kein Recht für niemand.