Beiträge von Aka Onyx 9 im Thema „Buddhismus als anerkannte Religionsgemeinschaft in DE“
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Was ist denn ein/e Buddhist/in für Dich
Eine Buddhist*in ist geradlinig für mich,ist bemüht in der Praxis,respektiert die Pancasila(mindest),hat Zuflucht genommen,macht keine krummen Dinger,und wenn er/sie/d Hörer oder Mitpraktizierende hat,dann schon mal gar nicht.Mehr fällt mir gerade nicht ein.
Was ist denn für dich ein Buddhist?
Mahametta
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@SGM
Buddha hat nirgendwo gelehrt, daß der Staat weltanschaulich neutral sein müßte oder sollte. Insoweit widerspräche die Anerkennung einer buddhistischen Institution als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch nicht dem Dhamma.
Was das Stichwort "Anerkennung" angeht, so soll ja die Religion (bzw. die Institution) anerkannt werden. Es geht nicht um persönliche Anerkennung, die man bei anderen Menschen zwecks Bestätigung des Ego sucht.
Mein Argument ist ja auch nicht, daß Buddhismus anerkannt werden sollte, damit die Buddhisten sich anerkannter fühlen, sondern einfach deswegen, weil es ihnen eine vergrößerte Palette an Möglichkeiten an die Hand gibt, zur Verbreitung des Dhamma und zum Wohle der Gesellschaft zu wirken.
Zustimmung.Letzter Absatz.
Es gibt aber Sektierer,Missionierer,die sehen das ganz eigen damit.Es gibt sogar irrlichterne Geister,die die Gebote aushebeln,wenn sie denken,das ist dienlich.Klingt schräg,glaubste nicht,gibts aber.Insofern muss man sich anständig machen.
Dazu gehört auch,keine Sangha kann nicht um sich selbst kreisen wo es um gemeinsame Interessen geht,und keine Plattform darf der Eigenwerbung nützlich sein.So weit so kompliziert.
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Was meinst du genau mit 'das'?
Verstehe die Frage nicht.
Auch die Sache mit den Mitgliedsbeiträgen nicht.
Wenn sich wer zusammenschliest
in Kontakt mit Politik und Verwaltung,das können keine Handvoll Vereine und Gruppen sein;
nicht wenn man als Buddhist Einfluss nehmen will,ein Interesse durchsetzen,denn das wäre eine Sache der Hamburger BuddhistInnen insgesamt.
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Na muss man sich nicht vorrangig um eine buddhistische Lehramtsausbildung bemühen-oder steh ich auf dem Schlauch?
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Guck dir mal das Vesakh 19 (das Programm) an.Ich hab nur den Kopf geschüttelt.Und das hat die Religionsgemeinschaft Hamburg organisiert.Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt.Und diese sehr unstrittenen Organisationen von denen ich da spreche,nutzen die Gelegenheit zur Reklame(!)und die eingeladen,anständigen Ordinierten,dienen dann als netter Anstrich oder was?Ich hab da kein Verständnis für.Und natürlich sondiert der Senat die Lage und recherchiert auch.Das müssen sie,
wenn sie einen gewichtigen Antrag auf dem Tisch haben.
So wird das jedenfalls nix.
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Nach dem Lesen dachte ich bei mir:
Der Senat ist schlau-
und offenkundig haben sie Berater.
Sie lassen diesen Miniverband
die Voraussetzungen für einen Staatsvertrag selbst herausfinden.
Es ist ihnen sogar aufgefallen,dass die angeschlossenen Vereine in der Praxis und Auslegung ziemliche Unterschiede aufweisen.Deswegen fragen sie auch nach einer Art gemeinsamen Bekenntniss.Man muss ja einer Konfession beitreten.Das wäre hier eine Art Nachweis der Zufluchtnahme.
Und ich glaube das ist nicht alles.
Sie sagen sie zweifeln den nachaltigen Bestand dieses Verbandes an.Ich verstehe das.
Die "Asiaten" fehlen ja auch.Die stellen die zahlenmässig grösste Glaubensgemeinschaft in Dt. dar.
Ich vermute mal es hat auch in Hamburg viele asiatische Buddhisten,konfessionsgebunden.
Rein Mitgliedsmässig steht die Hamburger Religionsgemeinschaft nicht für einen Zusammenschluss in Religionsgemeinschaft.
Oder steh ich auf dem Schlauch-
eventuell?
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Zitat
In Hamburg haben sich einige buddhistischen Gruppen und Vereine zusammengeschlossen, um eine Anerkennung zu erlangen, aber der dortige Senat hat das Begehren aus rechtlichen und politischen Gründen abgelehnt.
Was weiß man denn über die Ablehnungsgründe, vor allem über die politischen?
Das kann man dem Podcast"Buddhisten müssen sich in Geduld üben"(DLF) entnehmen.
Viel erfährt man da aber auch nicht.
Allerdings kann der Verband einiger Vereine und ohne "die Asiaten" doch garkeine Religionsgemeinschaft nach Gesetz repräsentieren.