ZitatDiese spekulativen Ansichten sind vom Erhabenen nicht verkündet worden, sind von ihm verworfen und abgelehnt worden, nämlich:
...
'ein Tathāgata existiert nach dem Tode' und 'ein Tathāgata existiert nach dem Tode nicht' und 'sowohl existiert ein Tathāgata nach dem Tode, als auch existiert er nicht' und' weder existiert ein Tathāgata nach dem Tode, noch existiert er nicht.'
M 63, 2
Majjhima Nikāya 63
Ist das diese Stelle über den nachtodlichen Zustand, die du genannt hast?
Trotzdem erlebt ein Erwachter das Nibbāna schon zu Lebzeiten und kann daher auch etwas darüber aussagen, wie es nach dem Tod sein wird.
Zu Lebzeiten ist aber auch noch der Geist von der Partie. Der erlischt ja nicht. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum man dieses bestimme Element, wovon du am Anfang geredet hast, "wahrnimmt". Wer weiß, ob dieses bestimmte Element dann nach dem Tod immer noch vorhanden ist.
Vorsicht! Wichtig ist doch hier nur die Unterscheidung zwischen Nibbana und Pari-Nibbāna. Ersteres ist, wie gesagt, IMHO in der dritten Noblen Wahrheit gut und komplett definiert. Keine Ahnung, wie universell das zwischen den verschiedenen Richtungen ist, war zu faul, das zu recherchieren.
Mich würde das gerne mal speziell fürs Theravada und Vipassana interessieren. Habt ihr da vielleicht was zu?