Beiträge von Alaya im Thema „Fragwürdiges Interview mit Dzongsar Jamyang Khyentse in "Buddhismus Aktuell"“

    Ich hatte mir gedacht, dass es , wenn man mitbekommt dass jemand Frauen vergewaltigt es nicht nur ethisch geboten, sondern vom Recht gefordert ist,ihn den Behörden zu melden. Denn auch wenn in Deutschland von einem Raub oder Totschlag erfährt und eine Anzeige unterläßt macht sich strafbar. Auch wer in einer Notsituation nicht hilft, kann angeklagt werden.


    Von daher bin ich verwundert, dass das bei bei Vergewaltigung und sogar bei sexuellem Missbrauch sogar von Kindern nicht gilt ( SZ ) .


    Ist es also wirklich so,dass ich, wenn ich merke das mein Kumpel jeden Abend seine Tochter vergewaltigt einfach auch untätig bleiben kann? Und auch bei einem missbrauchenden Guru keine rechtliche Verpflichtung habe, das zu melden? Mir kommt das schwer nachvollziehbar vor, warum das so ist.

    die Frage beim Guru ist halt ob das als Vergewaltigung angesehen wird oder nicht. Dein Beispiel mit dem Kumpel der seine Tochter vergewaltigt wird anders wenn wir Tochter durch Freundin ersetzen. Eine Pflicht zur Anzeige wäre hier schwierig. Denn woher willst du mit Sicherheit wissen ob das eine Vergewaltigung ist? Es gilt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dies übrigens schon ab 14.

    Dies bedeutet dass die Anzeige letztlich vom Opfer ausgehen muss oder zumindest damit in Übereinstimmung sein muss. Und genau hier wäre ich mir beim Lehrer Schüler Verhältnis im Bezug auf Missbrauch /Vergewaltigung eben nicht sicher. Wenn beide am Ende sagen, alles sei einvernehmlich gewesen, hast du keine Chance etwas durchzubekommen, ganz egal was du gesehen oder gehört hast.

    Eine Pflicht zur Anzeige würde dann auch die Anzeigende Person in ein rechtliches Dilemma führen denn auf der einen Seite gäbe es eine Anzeige Pflicht. Andererseits läuft diese Person Gefahr selbst wegen falscher Verdächtigung oder Verleumnung belangt zu werden und zwar dann wenn beide Parteien auf freiwilligen Sex hinweisen.

    Ich war selbst mal in einer Situation wo jemand mehrfach vergewaltigt wurde bzw. in einer Art Abhängigkeitsverhältnis zu solchen Personen stand die eben vergewaltigt haben. Ich habe das dann mit verschiedenen Stellen geprüft also Behörden und einem Anwalt wie ich mich hier zu Verhalten habe. Es gab da durchaus Stellen die mir genau mit der sexuellen Selbstbestimmung argumentiert haben. Und eine Anwältin hat mich dabei auch beraten.

    Liebe Grüße
    Tobias