Beiträge von Helmut im Thema „Die nur bedingte Nützlichkeit buddhistischer Gebote am Beispiel Brahmanetzsutra“

    Ein qualifizierter Dharmalehrer haftet nicht am Ego an, weil er erkannt hat, dass es kein Ego gibt, sondern nur die Vorstellung von einem Ego; so wie es zwar eine Vorstellung von einem Hasenhorn gibt, aber kein Hasenhorn.


    Ein qualifizierter Dharmalehrer haftet auch nicht an seiner Persönlichkeit an, denn er hat die Selbstlosigkeit der Person oder des Selbst oder des Ichs völlig korrekt verstanden.


    An der Persönlichkeit haften nur diejenigen an, die kein korrektes Verständnis der Existenzweise der Person haben. Anhaftung ist immer mit getäuschter Ansicht verbunden.


    Von einem qualifizierten Dharmalehrer zu erwarten, dass er nicht an seiner Persönlichkeit anhaftet ist kein Wunschdenken, sondern eine wesentliche Qualifikation eines Dharmalehrers.

    Genauso wenig wie man in Deutschland kein Mathematiklehrer ist, nur weil man sich dafür ausgibt, genauso wird man nicht zum Dharmalehrer nur weil eine Person sich dafür ausgibt.


    Um ein Dharmalehrer zu sein, muss eine Person klare Kriterien erfüllen. Die muss man als Schüler kennen und dann eben prüfen, ob die Person sie erfüllt und deshalb auch ein Dharmalehrer ist. Mit dieser Prüfung sollte man sich wirklich Zeit lassen.


    Genauso wie man selbst die Freiheit hat, eine Person nicht als Dharmalehrer anzunehmen, so hat ein Dharmalehrer auch die Freiheit, eine Person als Schüler abzulehnen.