Ein qualifizierter Dharmalehrer haftet nicht am Ego an, weil er erkannt hat, dass es kein Ego gibt, sondern nur die Vorstellung von einem Ego; so wie es zwar eine Vorstellung von einem Hasenhorn gibt, aber kein Hasenhorn.
Ein qualifizierter Dharmalehrer haftet auch nicht an seiner Persönlichkeit an, denn er hat die Selbstlosigkeit der Person oder des Selbst oder des Ichs völlig korrekt verstanden.
An der Persönlichkeit haften nur diejenigen an, die kein korrektes Verständnis der Existenzweise der Person haben. Anhaftung ist immer mit getäuschter Ansicht verbunden.
Von einem qualifizierten Dharmalehrer zu erwarten, dass er nicht an seiner Persönlichkeit anhaftet ist kein Wunschdenken, sondern eine wesentliche Qualifikation eines Dharmalehrers.