Mabli:
Zitat
Wenn man den Text auf der Seite zu Ende liest, sieht man, dass es eine Revision des BGH zu dem Urteil gibt... Nach hiesiger Auffassung ist ein kurzer flüchtiger Kuss nicht unter § 176 StGB zu subsumieren.
Und da liegt das Problem, denn weder war das beim DL kurz noch flüchtig.