Beiträge von Bebop im Thema „Dalai Lama entschuldigt sich…“

    Mabli:

    Zitat

    Wenn man den Text auf der Seite zu Ende liest, sieht man, dass es eine Revision des BGH zu dem Urteil gibt... Nach hiesiger Auffassung ist ein kurzer flüchtiger Kuss nicht unter § 176 StGB zu subsumieren.


    Und da liegt das Problem, denn weder war das beim DL kurz noch flüchtig.

    Kleinreden kann man es nicht, da es nach unserem Rechtsverstaendnis - das ich hier nur wiedergebe, ohne es zu werten -, so aussieht: „Durch den Kuss auf den Mund des Kindes Olaf … hat der Angeklagte sich ferner des schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes gemäß § § 176,176 a Abs. 1 und 6 StGB schuldig gemacht." (https://dost-rechtsanwalt.de/d…-missbrauch-eines-kindes/)


    Mit anderen Worten, nach dt. Strafrecht wäre der DL in Schwierigkeiten. Die Empörung einer offensichtlichen Mehrheit reflektiert dies m. E.

    Zoelibat funktioniert eben meist nicht. Demenzverdacht hin oder her, das sah nicht danach aus, als hätte er's zum ersten Mal gemacht, eher so, als merke er nicht mehr, was er in der Öffentlichkeit tut. Auch die Reaktion des Mönchs neben ihm und des Fotografen zeigen keinerlei Scham. Die könnten das gewohnt sein.


    Andererseits schien zumindest der Kuss dem Jungen gar nichts auszumachen. Das wiederum finde ich bemerkenswert. Oder hat er danach anderes verlauten lassen?


    Was soll man daraus machen außer zu bedauern, dass man den DL in ein offiziell geschlechtsloses Leben drängte?