Rasmuss Kroemker:
Ich habe hier ja schonmals die Frage nach einem Gott gestellt. Ich bin mir sicher, dass ich mir den Glauben an einen Gott "nicht abgewöhnen" kann. Nun gibt es ja im Tibetischen die Göttin Tara. Kann man die als eine Göttin sehen, die man um Hilfe" bitten kann in der Not..?
Hallo,
gerade vor Festtagen wie Weihnachten geht es mir ähnlich wie Dir. Viele gute Emotionen sind selbstverständlich da, verbunden mit der Religion, mit der ich aufgewachsen bin. Diese Religion hatte für mich nichts Negatives. Ich sehe nur mehr und mehr, wie der Geist funktioniert und dass manche Vorstellungen zu klein, zu naiv oder zu wenig durchgedacht sind/waren. Ich sehe das Gute, was in christlichen Vorstellungen angelegt ist und auch gelebt wird, Mitgefühl zum Beispiel.
Es kommt durchaus vor, dass ich mir einen Gott, einen Halt, eine Kraft wünsche, zu der ich beten kann. Dann zu wissen, dass es einen Gott, so wie ich ihn empfunden habe, gar nicht gibt, erschwert es manchmal, mich zu öffnen oder macht es erst gar nicht möglich. Erst wenn ich umdenke und mir bewusst mache, dass alles, was ich brauche, bereits da ist und dass es von meinen Taten abhängt, wie es für mich und andere zu Tage tritt, kann ich in diese Stimmung kommen, die mir vertraut ist.
Die ganzen Götter (oder Yidams etc.) im Buddhismus sind für mich (erst einmal) nur Hilfen, sich auszurichten.
Ich richte mich auf eine Kraft aus oder eine bestimmte erleuchtete Qualität, einen Schwerpunkt - sei dies Liebe, Tatkraft, Mitgefühl... (auch für mich selbst!).
Grundsätzlich kann man jeden Buddhaaspekt, auch Tara, um Hilfe ersuchen. Dürfen, darf man sowieso, was gut tut mit der Weisheit und Verantwortung zu wissen, was das ist. Es wäre gut, sich vorher mit dem Aspekt zu beschäftigen, der einen anspricht.
Warum also Tara? Hast Dir dazu schon einmal eingehende Gedanken gemacht? Was spricht Dich an, das Weibliche, dass Du einfach ein Gegenüber brauchst, dass Deine Wünsche offen entgegennimmt, die bestimmten Qualitäten, die Tara zugesprochen werden, hast Du gar eine Einweihung für die Ausübung der kompletten Praxis erhalten?