ZitatDhamma erkauft oder vielleicht gar gestohlen
Das Urheberrecht auf die Lehre ist seit geraumer Zeit verloschen, da der Buddha schon seit mehr als 70 Jahren tot ist.
Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG).
gruß
maus