Beiträge von Bambus im Thema „Rechtes Handeln“
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Onda:
Die Einführung des Urheberschutzes war ein wichtiger Schritt in der Rechtssprechung.
Für unsere marktwirtschaftliche Gesellschaft ganz bestimmt.
In einer - als Gedankenmodell ja perfekten - Gesellschaft nach Marx ist Urheberschutz ein Anachronismus.Wobei wir wieder beim von Maybe Buddha angesprochenen Sachverhalt sind. Die moralisch ethische und die gesetzliche Betrachtung muss man unterscheiden. Zumindest wenn man eine Antwort aus buddhistischer Sicht will. (Danke an MB für Deinen Beitrag!)
Hat der Buddha eigentlich etwas zum Einhalten oder Nichteinhalten von weltlichen Regeln und Gesetzen gesagt?
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Wie ist das eigentlich mit unserem beliebten Thread "Welche Musik hört ihr so" ?
Google als Betreiber von youtube zahlt kein Geld an die Gema. Sie würden schon, die Gema will aber ihrer Meinung nach zu viel Geld.
Wer also einen Link in dem Thread anklickt handelt nicht anders als jemand, der das Stück auf Seite xy herunterlädt. Man könnte jetzt sagen ich höre es ja nur einmal und speichere es nicht auf meinem Rechner. Um so schlimmer! Wenn ich das Stück jetzt ein zweites oder gar drittes Mal hören möchte schädige ich google wieder und wieder. Die zahlen schließlich den Datentransfer! Und durch den immer höher gehenden Zähler bei Youtube ermutige ich andere Leute es mir gleich zu tun. Das haben schon 1001 Leute gehört. Muss gut sein. Will ich auch hören. Sie werden ermutigt dann ebenfalls etwas herunterzuladen und der Rechteinhaber hat nichts davon! Dann doch lieber die selbst gerippte Kopie der CD aus der Bücherei ...
Das ist natürlich eine extreme Sichtweise und es gibt reichlich Ansatzpunkte zu widersprechen. Ich möchte damit nur darauf aufmerksam machen, dass beim Thema Musikdownload keine schwarz-weiß Sicht angebracht ist. Und dass nicht alles immer so einfach ist wie es auch Anhieb aussieht.
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Onda:
Bei einem illegalen Download im Internet werden dem Hersteller des musikalischen Gutes (Musiker) die ihm zustehenden Einnahmen vorenthalten.
Das ist so wie Brötchen klauen beim Bäcker. Nehmen von Nicht-Gegebenem.
Ist es nicht.
Wenn ich dem Bäcker ein Brötchen klaue hat das einen Geldwert der ihm entgeht. Weil ich es nicht zahle und weil es auch kein anderer Kunde mehr kann weil das Brötchen nicht mehr in seinem Geschäft liegt.
Wenn ich ein Musikstück herunterlade entgeht dem Rechteinhaber NUR mein EVENTUELL gezahlter Kaufpreis. Er ist nicht in seiner Möglichkeit gehindert es anderen weiter zu verkaufen.
Das Downloaden ist strafrechtlich nicht relevant. Zivilrechtlich kenne ich nicht ein Urteil indem jemand wegen Download verurteilt worden wäre. Beim Upload sieht das anders aus.
Was die moralische Frage angeht steht auf einem anderen Blatt. Das muss jeder für sich entscheiden. Das "Nehmen von nicht Gegebenen" nicht heilsam ist hat der Buddha angeführt. Ob das Downloaden "Nehmen" ist und ob man sich, selbst wenn man der Meinung ist, daran hält kann jeder nur mit sich selber ausmachen.