Aiko:Ich empfehle doch einfach beim konkreten Fall zu bleiben: das Angebot hier selbst angefertigte Übersetzungen von Texten, die ja offensichtlich veröffentlich wurden, per PN an Interessierte weiter zu geben.
Wer das macht, muss das hier ja ankündigen, damit sich Interessierte melden. Spätestens da sieht einer, was für ein Text es ist und dann lässt sich auch klären, ob es ein Verstoß gegen UrhG ist oder nicht. Letztlich fährt hier sowohl das Forum, als auch der Übersetzer bzw. Anbieter auf eigenes Risiko.
@ Doris - wenn das dein Spezialgebiet war, dann wirst du doch auch wissen, dass das alles eingebunden ist in archäologische Projekte und die Genehmigungen sind da auch eingeholt. So eine Übersetzung ist dann als wissenschaftliche Arbeit auch nur dann dein "Eigentum", wenn du auch die Verbreitung selbst übernehmen kannst.
Wenn du in Archiven fündig wirst, dann hast du vorher eine Erlaubnis erhalten, dort zu suchen. Und dann hast du auch die Erlaubnis eingeholt zu übersetzen - und du hast dich vor allem auch um die Finanzierung deines Übersetzungsprojektes gekümmert. Ohne das geht ja nichts mehr.
Aber die Frage der Veröffentlichung klärt sich dann auch erst in diesem Prozess. Und die Verwertungsrechte liegen meistens bei den Archiven.
Nein. Denn ich habe das ohne Finanzierung gemacht, nur zum Spaß, an Verbreitung dachte ich nicht. Die Texte habe ich nicht in Archiven gefunden, sondern entweder in freier Natur einsehbar oder als Faksimile in den Bibliotheken zu finden, ohne Übersetzung nur als Quellensammlungen. Mir ging es eher um die Frage, wie das bei jemandem wäre, der z.B. in Tibet wäre und den Text von Stelen fotografieren und übersetzen würde. Oder jemand würde dort Leute Geschichten erzählen lassen und diese Erzählungen niederschreiben und veröffentlichen. Es geht um mündliche Überlieferung oder um Texte z.B. auf alten Gräbern.
Aber vielleicht führt das jetzt alles zu weit. ...