Beiträge von Doris im Thema „Diskussionen zum Thema Urheberrecht“

    Aiko:

    Ich empfehle doch einfach beim konkreten Fall zu bleiben: das Angebot hier selbst angefertigte Übersetzungen von Texten, die ja offensichtlich veröffentlich wurden, per PN an Interessierte weiter zu geben.
    Wer das macht, muss das hier ja ankündigen, damit sich Interessierte melden. Spätestens da sieht einer, was für ein Text es ist und dann lässt sich auch klären, ob es ein Verstoß gegen UrhG ist oder nicht. Letztlich fährt hier sowohl das Forum, als auch der Übersetzer bzw. Anbieter auf eigenes Risiko.


    @ Doris - wenn das dein Spezialgebiet war, dann wirst du doch auch wissen, dass das alles eingebunden ist in archäologische Projekte und die Genehmigungen sind da auch eingeholt. So eine Übersetzung ist dann als wissenschaftliche Arbeit auch nur dann dein "Eigentum", wenn du auch die Verbreitung selbst übernehmen kannst.
    Wenn du in Archiven fündig wirst, dann hast du vorher eine Erlaubnis erhalten, dort zu suchen. Und dann hast du auch die Erlaubnis eingeholt zu übersetzen - und du hast dich vor allem auch um die Finanzierung deines Übersetzungsprojektes gekümmert. Ohne das geht ja nichts mehr.
    Aber die Frage der Veröffentlichung klärt sich dann auch erst in diesem Prozess. Und die Verwertungsrechte liegen meistens bei den Archiven.


    Nein. Denn ich habe das ohne Finanzierung gemacht, nur zum Spaß, an Verbreitung dachte ich nicht. Die Texte habe ich nicht in Archiven gefunden, sondern entweder in freier Natur einsehbar oder als Faksimile in den Bibliotheken zu finden, ohne Übersetzung nur als Quellensammlungen. Mir ging es eher um die Frage, wie das bei jemandem wäre, der z.B. in Tibet wäre und den Text von Stelen fotografieren und übersetzen würde. Oder jemand würde dort Leute Geschichten erzählen lassen und diese Erzählungen niederschreiben und veröffentlichen. Es geht um mündliche Überlieferung oder um Texte z.B. auf alten Gräbern.
    Aber vielleicht führt das jetzt alles zu weit. ...

    Das Problem geht für mich viel weiter.
    Ein Spezialgebiet während meines Studiums war die Übersetzung von alten Steintafeln, Dokumenten und die Übertragung von Volksepen. Was mache ich, wenn ich das veröffentlichen möchte?
    Klar ist, dass ich für wissenschaftliche Zwecke zitieren und übersetzen darf. Aber wen frag ich bei einem alten Gerichtsdokument, bei einer Inschrift, bei der Übertragung von Volksepen? Was ist bei einem Volkslied? Ab wann muss ich fragen? Wenn ich eine Inschrift zitiere und übersetze, dürfte es kein Problem sein. Aber was ist mit einer Stele, die sehr viel Text enthält?
    Was also, wenn hier jetzt jemand einen kleinen Text auf einem Thanka übersetzt und reinstellt? Oder er übersetzt ein Lied, das er in Indien gehört hat und stellt es uns vor?


    Liebe Grüße
    Doris

    Zitat

    Einen Urheber und eine ursprachliche Version der Bibel(n) gibt es ja nicht. Es gibt nur bearbeitete Fassungen, die auch unter dem Namen bzw. der Gesellschaft verbreitet werden - und die haben da auch Rechte. Außerdem weichen ja alle Bibeln mehr oder weniger sprachlich ab.


    Du grüne Neune!
    Aber wenn ich das Exemplar finde, dass der Luther verwendet hat, dann darf ich das doch?
    Oder wenn ich im Besitz einer Original Guttenberg-Bibel bin? :D


    Und wenn ich eine Handschrift von einem Werk von Goethe erworben habe, dann darf ich das doch abschreiben oder gar ein Faksimile herstellen?
    Das gehört dann ja mir, und der Goethe ist tot.

    Danke fotost, danke Bailong!
    Ist noch viel komplizierter als ich das in meinem Kopf so dachte.
    Aber wenn ich in das Museum gehe, in dem Urtexte ausgestellt werden, und diese abschreibe und übersetze, darf ich das dann auch? Oder muss ich den Staat oder das Museum fragen? (Ich meine, ich würde das, aber wie sieht das rechtlich aus?)


    Liebe Grüße
    Doris

    Die Bibel darf man aber übersetzen wie man lustig ist. Ich glaube nicht, das jemand darauf Rechte erheben kann. Sofern man sich an eine uralte Ausgabe ranmacht.
    Ich habe das in dem anderen Thread schon geschrieben, ich würde nie einen Urtext übersetzen ohne die Halter der Linie zu fragen.


    Liebe Grüße
    Doris

    Das Urheberrecht im gesetzlichen Sinne gilt für die Übersetzung vom Englischen ins Deutsche und die Übersetzung aus dem Tibetischen ins Englische, sofern das noch nicht erloschen ist. Der Urtext ist frei verfüglich.
    Verletzt hat es der Übersetzer in dem Moment, in dem er diese Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich macht oder sie sonst wie verbreitet.
    Die Plattform ist haftbar. Die ist dann quasi der "Verlag".


    Liebe Grüße
    Doris

    Zitat

    Was Dhamma angeht, ist 'mein'-Machen unvorteilhaft, der Buddha selbst hat das Dhamma unabhängig von z.B. Sprache erklärt, und da gibt es keine verantwortlichen Gurus, an die man sich wenden kann, oder von Autoritäten im 'Außen' autorisiertes.


    Das erlebe ich hier im Forum ganz anders. Da ist ständig jemand, gerade unter den Hütern des "ursprünglichen Buddhismus", der permanent seine Deutungshoheit bekundet.


    Wenn Du z.B. einen tibetischen Text nimmst und übersetzt ihn so mir nichts dir nichts, dann werden sich mit Sicherheit riesige inhaltlich Fehler einschleichen. Es sind keine Gebrauchstexte (jeder der sich schon mal mit technischer Redaktion beschäftigt hat, wird jedoch wissen, wie ungeheuer kompliziert allein das schon ist). Diese Texte benötigen unbedingt jemanden, der die Übersetzung bewacht, der den Text nicht nur sprachlich beherrscht, sondern ihn auch inhaltlich durchdrungen hat, keine Funzel, die daheim für sich ein bisschen Tibetisch gelernt und ein paar Dharmabücher gelesen hat. Und jeder, der ein bisschen Respekt vor seinen Mitmenschen und deren Arbeit im Leib hat, wird diesen erst fragen, ob er das darf. Es einfach zu tun ohne um Erlaubnis zu bitten, mag im besten Fall gedankenlos sein, im schlimmsten Fall ist es eine Frechheit.
    Genau da ist nämlich dann ganz viel MEIN drin, wenn ich so tue, als dürfte ich über die Arbeit anderer frei verfügen, nur weil ICH damit andere beschenken möchte.


    Es wird ja niemand abgehalten einen Text aus dem Palikanon zu übersetzten, aus dem Original. Da kann man auch niemanden mehr fragen. Aber z.B. den Zumwinkel zu übersetzen ohne diesen zu fragen und das zu veröffentlichen, das geht einfach nicht. Das verunreinigt die mühevolle und verdienstvolle Arbeit des Übersetzens – das macht aus Dana ein Danaergeschenk. Oder verschenkst Du einen geklauten Diamanten als Deinen eigenen, nur weil Du ihn zerteilt und neu geschliffen hast?


    Also nochmal: Ich finde es wundervoll, wenn sich jemand so eine Mühe macht und die Welt damit beschenken möchte. Es ist mehr als schade, wenn das beschmutzt wird, weil man nicht um Erlaubnis fragt. Und ich finde es ebenso gut, dass da jemand ist, der darauf achtet, dass diese Mühe nicht den Verfasser und andere in Schwierigkeiten bringt, also zu verhindern versucht, dass aus einer heilvollen Tat eine unheilvolle wird.


    Im übrigen geht es den Mods sicher nicht darum Dana verbieten zu wollen, sondern die Regeln des Rechts und des Anstands einzuhalten. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern ihre Pflicht. Sie handeln weitsichtig und verantwortungsvoll. Dagegen zu raisonnieren wäre in meinen Augen kindisch.


    Liebe Grüße
    Doris

    Ich sehe einen Unterschied darin, ob ich was gebe oder mir jemand was nimmt.
    Ich vermute, dass kein wirklicher Praktizierender mit dem, was er weiß zurückhält (ich spreche nicht von der freigiebigen Geschwätzigkeit unsereiner :D ). Aber Du stehst sicher nicht vor Mönch ABC und sagst: "Nun rück schon raus!" Und er wird nicht ungefragt seinen Sermon anbringen. Du wirst ihn fragen, und er wird Dir dann etwas schenken. So läuft das unter zivilisiertem Volk.


    Außerdem finde ich es unverantwortlich, dem Betreiber eines Forums zuzumuten, sich eventuell mit Rechtsanwälten herumzuplagen. Glaub mir, mit dem Urheberrecht ist das wirklich nicht lustig, am Ende stehst Du mittellos da.
    Leerheit und Dana hin oder her. Es gibt Gesetze, es gibt Regeln des Miteinanders, und die einzuhalten ist nicht unvorteilhaft für die Gemeinschaft. Gesetze sind auch für Unverwirklichte geschaffen worden.


    Es stellt sicher kein Problem dar, wenn der Übersetzer den Übersetzer des Urtextes nach Autorisierung frägt. Ich würde auch die Verantwortlichen der Schule fragen, zu welcher der Urtext gehört. Das ist dann eine runde Sache, keine Probleme und kein Streit, und die Welt hat einen Text mehr.


    Liebe Grüße
    Doris

    Oh, das scheint wirklich schwer zu sein! Aber nicht umsonst sind Heerscharen von Anwälten mit dem Thema zugange ...


    Es geht nicht nur um das Verkaufen.
    Wenn ich ein Gedicht schreibe und verschenke es an die Welt, dann darf jeder damit machen, was er will.
    Das muss ich aber ausdrücklich sagen oder ich mache es anonym. Wenn ich es meinem Mann schenke und er verlegt es nach der Scheidung, ist das Diebstahl. Es bleibt mein geistiges Eigentum. Selbst wenn er das Geld für den Verkauf spenden würde.


    Wenn ich die Aufzeichnungen, die ich während der Vorträge meiner Lehrer gemacht habe, veröffentliche, dann muss ich diese vorher fragen. Es sind meine Aufzeichnungen, aber es ist ihr Vortrag. Ich brauche eine Erlaubnis dazu. Das ist auch im Hinblick auf den Dharma wichtig. Die Autorisierung dient z.B. der Sicherstellung der Qualität. Es ist zudem eine Frage der Höflichkeit, dass ich frage.
    "Nicht nehmen, was nicht gegeben wurde." Ist doch ganz einfach. Hat nix mit Geld, Geiz und Egoismus zu tun.


    Liebe Grüße
    Doris

    Nicht ganz.
    Wenn ich meine Übersetzung von Harry Potter an 1000 Freunde verschenke, bekomme ich ein Riesenproblem.
    Auch nicht zu Lehrzwecken. Sonst gäbe es kein Lektüre zu kaufen in der Schule, sondern man würde munter Kopien anfertigen.
    Wie gesagt, Zitate und kurze Exzerpe gehen in Ordnung. Mehr nicht. Es sei denn, das Werk hat keinen Urheberschutz mehr. Aber auch da: Vorsicht! Wenn Du einfach Deine Ausgabe von Goethes Faust abschreibst und verkaufst könnte es auch Probleme geben. Die hat nämlich sicherlich jemand für die Veröffentlichung bearbeitet.



    Liebe Grüße
    Doris

    Stimmt schon, nibutti. Du darfst das aber dennoch nicht einfach so veröffentlichen.
    Übersetzen darfst Du was Du willst. Wenn Du das aber öffentlich machen willst, ist der Autor immer noch der Urheber.
    Sonst könnte ich kommen und "All you need is love" auf Deutsch singen und es einfach verkaufen. Geht aber nicht. Ich muss die Beatles oder deren Erben fragen und mir ein Lizenz holen.
    Ich habe ein Recht auf meine Übersetzung, mit der darf kein anderer Geld machen oder sie veröffentlich ohne mich zu fragen, und ich wiederum darf das nicht mit meiner Übersetzung. Ich darf ein paar Sätze übersetzen und zitieren, sofern ich die Zitate kenntlich mache und den Autor angebe. Mehr nicht. Alles andere ist Plagiat, Diebstahl.


    Noch ein Beispiel:
    Ich übersetze Harry Potter auf Serbokroatisch und verkaufe die Übersetzung, weil die ja mir gehört ... So wird es vielleicht klarer.


    Wenn also sich jemand die verdienstvolle Mühe macht und ein Buch übersetzt, muss er vor der Veröffentlichung den Autor fragen. Auch wenn er nichts dafür verlangt.
    Ich kann dann einer Freundin meine Übersetzung geben, aber nur zu ihrem privaten Gebrauch. Ich darf es nicht 1000 Freunden geben, das wäre schon sehr kritisch.


    Die Entscheidung von Ken finde ich sehr vernünftig.


    Liebe Grüße
    Doris