Beiträge von Mabuttar im Thema „Buddhismus und das StGB“

    Hehe, für alle Anhänger eines naiven esoterischen Karmabegriffs und dem Ausschluss der niyamas ( Naturursachen, Nichtverantwortbare Ursachen / Wirkungen usw. ) dürfte es keinerlei Rechtssprechung geben.


    Es wäre sinnlos ausgegebenes Volkseinkommen. Karma regelt alles nach einer höheren Gerechtigkeit. Durch Bestrafung mindere ich unheilsames Karma da ich es verwirkliche und durch Schutz verhindere ich den Abbau schlechten Karmas.


    Heißt Leiden schaffen zum Abbau des üblen Karmas !!!! :?:


    Dabei soll doch alles was einem selbst und anderen kein Leiden schafft als heilsam gelten .....