7 Jahre 9 Monate
ham se Ihm echt einen eingeschenkt...
kann er gut als Retreat nutzen....
Beiträge von Samten im Thema „Zen-Priester unter Missbrauchsverdacht“
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mir fällt zu den Beiträgen immerwieder eines ein:
"Kasan schwitzt"
eine kleine Zen-Geschichte
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wobei sich die "real-sozialistisch-kommunistischen" Systeme da nahtlos mit einfügen lassen..schön' SO...;)
es entscheidet eh jeder individuell, was er tut oder eben nicht und nicht das "System" in das er hineingeboren wurde, soviel Handlungsspielraum ist immer da...
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void,
nicht nur von Ungeduld sonden Kampf gegen sich selbst, da die Muster teil von uns sind erstmal...bei uns heisst das Freundschaft mit sich selbst schliessen und zwar mit allen "Facetten" die da so "auftauchen"und die können sehr Ungeliebt sein....;)
sind doch bekannt als :Hindernisse auffm WEG....
ausser, man betreibt massivstes Cocooning.. -
Piti:Zitat
Das ist ein interessantes Thema. Wenn man selber mit vielen psychischen Problemen kämpft ist man ja in einer Situation, wo man sich dauernd mit dem eignen Geist und dessen Funktionsweise auseindersetzten muss. Das geht jemanden der mit Depression ringt genauso wie jemand der mit einer Sucht oder mit sozial volkommen inakzeptablen Begierden kämpft. Für so jemand dürften buddhitische Gruppen wirklich attraktiv sein. Einerseits weil da eine Aussicht auf geistigen Frieden und eine Hilfe beim Kampf gegen die eignen Neurosen geboten scheint. Und andererseits, weil da das Kreisen um die eignen seelischen Befindlichkeiten nicht so verpönt ist wie anderswo, sondern als Spiritualität Anerkennung finden kann. Da kann man, wenn jemand ist, der dauernd lernen musste, den eigenen geistigen Zuständen entgegenzuwirken, sogar als Autorität gelten. Als jemand, der weil er die eignen Triebe so gut zügeln kann, auch andere dabei beraten kann.
eine sehr schöne Reflektion
nee,
Neurosen kann man nunmal nicht "bekämpfen", das ist ausgemachter Blödsinn..!man kann Neurosen (ich red lieber von Mustern) auflösen, aber nicht „bekämpfen“, dh. Bewusst machen und loslassen..
das ging doch dem Buddha schon so unter dem Bodhi-Baum, als Mara zum „letzten Angriff blies“ und seine „schönen Töcher“ nochmals ins Rennen schickte , um den Erwachten zu verführen. -
Tychiades:Samten:
Tychiades:
"Es lässt sich natürlich dem Bedürfnis nach Spekulation auch auf abgelegenen Gebieten frönen, wie z.B. der Frage der Untersuchungshaft."ich für meinen Teil spreche hier von meiner gelebten Erfahrung....;)
Über deine gelebte Erfahrung will ich hier auch nicht spekulieren. Und deine Andeutungen sind ja nun auch nicht weiter führend.
Ich hatte an anderer Stelle zu dem Thema auch was juristisches hinterlassen:
Kann da also nachgelesen werden.Tychiades,
ich wollte damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass ich damit niemandem( wenn auch nur virtuell) ans Bein pissen wollte.Eben auch nicht jenem unter Verdacht stehenden.. -
Tychiades:
"Es lässt sich natürlich dem Bedürfnis nach Spekulation auch auf abgelegenen Gebieten frönen, wie z.B. der Frage der Untersuchungshaft."ich für meinen Teil spreche hier von meiner gelebten Erfahrung....;)
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fotost:
Unschuldsvermutung
ZitatRechtliche Grundlagen
Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Gemäß Art. 14 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen hat jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte Anspruch darauf, „bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten“. In den Ländern des Europarats wird der Grundsatz darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):[3]
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Im Rahmen der Europäischen Union wird durch Art. 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta garantiert: „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“ Art. 48 Abs. 1 Grundrechtecharta ist in den Unionsmitgliedstaaten unmittelbar anwendbar, soweit die Mitgliedsstaaten Unionsrecht anwenden oder umsetzen.
In Deutschland folgt dies auch aus dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.[4]
https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Das gilt für Zen-Priester wie für katholische Geistliche und jeden anderen in unserem Rechtsstaat.
Was auch gilt ist, daß ich als Buddhist an mich und andere Buddhisten strengere Maßstäbe anlege als an andere. Es wäre vorbildhaft, wenn der Betroffene und seine Gruppe aktiv mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten würden um die Vorwürfe ASAP zu klären.
wenn dem so wäre, wie willste dann U-Haft rechtfertigen, die bis zu nem halben Jahr, je nach Strafverfahren auch länger dauern kann..??In den allerwenigsten Fällen sitzen Leute da ein , die "unschuldig" sind.
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
dieser Widerspruch in sich müsste doch mal auffallen..oder?
man könnte drüber lachen, wens ma witzig wäre