Beiträge von Sudhana im Thema „Real existierender Buddhismus“

    Zweifellos ein interessantes Buch (auch, wenn ich es noch nicht kenne). Deine Fragen jedoch deuten für mich darauf hin, dass Dir die historischen Ausgangs- und Rahmenbedingungen des dort beschriebenen "real existierenden Buddhismus" der Edo-Periode nicht bekannt sind und das Buch sie auch nicht vermittelt. Um das grundsätzlich einordnen zu können, ist es empfehlenswert, zunächst einen etwas größeren Abstand einzunehmen und damit einen größeren Überblick zu gewinnen. Brauchbar zu diesem Zweck finde ich insbesondere:
    Kenji Matsuo
    A History of Japanese Buddhism
    Global Oriental Ltd, Folkestone 2007
    ISBN 9781905246595
    Das Buch erläutert vor allem gut nachvollziehbar den radikalen Umbruch, der mit der Entstehung der sog. Kamakura-Schulen (u.a. auch Sōtō) stattfand und wie dieser mit veränderten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zusammenhing.


    Was die angesprochenen Reformen angeht, so waren sowohl die im Rinzai (durch Hakuin und seine Nachfolger) wie auch die im Sōtō (die vor allem mit Manzan Dōhaku, 1636 - 1714, in Verbindung steht) Reformen nach innen mit allenfalls langfristig spürbarer Außenwirkung. Konkret bei Manzan Dōhaku die Einführung einer strengen Regel (des Shōjurin Shingi) für den von ihm geleiteten Daijōji, in enger Anlehnung an Dōgens Eihei Shingi, und die Regulierung der Dharma-Übertragung gemäß der in Dōgens Shōbōgenzō dargelegten Grundsätze (isshi inshō und menju shihō). Als Leiter des Sendanrin in Edo (Vorläufer der Komazawa-Universität) besorgte er nicht nur eine Neuedition des Eihei Kōroku sondern stieß durch seine Reformen allgemein eine intensive Diskussion über Dōgens Vermächtnis an, gewissermaßen eine 'Neuentdeckung' Dōgens. Die hatte durchaus auch Rückschläge - so veranlasste die interne Diskussion über das richtige Verständnis von Dōgens Vermächtnis die Sōtōshu-Hierarchie 1722 (acht Jahre nach Menzans Tod) beim Bakufu (der Tokugawa-Regierung) ein Verbot einer Publikation des Shōbōbōgenzō für ein Jahrhundert zu erwirken.


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