K-Dorje:
moosgarten schrieb
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z.B. an mental Verschüttetes, das wiederum können reine Geist-Objekte sein, die keinerlei andere Sinnes-Bewußtseins-Objekte zur Grundlage haben.
ok, es bleibt dann aber ein Problem zu erklären, warum sich jemand nur seine eigenen früheren Leben vergegenwärtigen kann, nicht aber die von jemand anderem.
Moment mal, jetzt hast du zwar das Wort ausgetauscht - aber begrifflich alles so gelassen wie es eh war. Du müßtest schon den Bedeutungsunterschied würdigen.
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Auch wenn etwas mental verschüttet ist, z.B. aus der Kindheit, gibt es ja hier zumindest eine Gemeinsamkeit, nämlich den Erleber.
Auch hier bist du nur wieder bei deiner ursprünglichen Bedeutung im Sinne von "abhijanati". Und auch hier gibts außerhalb rein pronominaler Bedeutung keinen "Erleber". Das ist der Nama-Rupa-Zusammenhang mit seine Funktionen "Speichern" und "Abrufen"
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Ich kann mir nichts aus der Kindheit meines Nachbarn vergegenwärtigen.
Keine Konkreta, das ist aber nicht entscheidend.
"Vergegenwärtigung" würde meinen: Oh Mann, unsere Kindheit ... unser Leben ... ist doch abgesehen von ein paar Konkreta doch überhaupt nicht so verschieden: warn/sind die gleichen Sorgen, Freuden, Schmerzen usw.
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Wenn das schon in diesem Leben so ist, worin bestände dann die Gemeinsamkeit zu vorigen Leben?
Die Daseinsmerkmale
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Man bräuchte ja zumindest so eine Art Konto im Klaren Licht, damit man später an seine verschütteten Archive rankann, und nicht etwa an die Anderer. Wie Sherab schreibt, es braucht einen Jemanden.
Kann mit dem Begriff "klares Licht" nix anfangen, aber "Jemand" ist nicht nötig.