Stawrogin:Allerdings, frage ich mich dennoch gerade, was daran falsch sein soll, wenn man für sich entscheidet für sich selbst zu üben und für sich selbst die Befreiung zu erlangen? Schließlich kann niemand das einem abnehmen. Oder liegt das Problem im Wort "Selbst" und "sICH" ?
Zwischen "selbst üben" und "für sich selbst" gibt es doch einen Bedeutungsunterschied.
Es liegt tatsächlich an dem Wort "selbst" - einmal ist es nur ein Pronomem (also eine grammatische Konstruktion) die anzeigt, wer die Tätigkeit verrichtet. Im 2.Fall ist aber gesagt, auf was die Tätigkeit zielt, nämlich auf ein vermeintlich unabhängiges Selbst - sonst müßte man es ja nicht mit "für sich" herausstellen.
ZitatDas ist natürlich aus der Absoluten Sicht nach Buddhistischer Lehre (Anatta) ein Widerspruch in sich, denn wie kann ein Ich sich vom Ich befreien bzw WILL das Ich sich von einem Ich befreien.
Wüßte zwar nicht was das mit der "absoluten Sicht" zu tun hat - aber da es kein isoliertes "Ich" gibt, kann es sich natürlich nicht unter der Annahme einer Isolierung befreien. Das wäre ja nur noch ein tieferes Versinken in Verwirrung.
ZitatAber aus der profanen Sicht ergibt das durchaus Sinn, das man sich vom leiden befreien will, also das man überhaupt etwas will und auch das so ausübt, Rechte Anstrengung (sammā-vāyāma). Oder etwa nicht?
Tätigkeit setzt Entscheidung, also Willen voraus. Aber "rechten" (vollkommenen). Was ist der "Rechte Wille" - in dem man vom "Ich" absieht. Im Zen wird dafür gern das Wort "Nur" gesetzt: wie in "Nur-Sitzen". In dem ich etwas "Nur" mache, fällt auch die Unterscheidung zwischen "Ich" und "Andere" ab.