Ein kleiner Auszug aus den Ordensregeln:
357.
„Nun denn, ihr Mönche, dann werde ich für ankommende Mönche die Pflichten verfügen, und dem entsprechend sollen sich ankommende Mönche verhalten........
Wenn er Waschwasser wünscht, soll er, nachdem er sich Waschwasser nahm, seine Füße waschen. Wenn er die Füße wäscht, soll er mit der einen Hand das Wasser darübersprenkeln und mit der anderen Hand die Füße waschen. Er soll nicht das Wasser mit derselben Hand sprenkeln, mit der er die Füße wäscht. Nachdem er um ein Stück Tuch zum Abwischen der Sandalen gefragt hat, soll er die Sandalen abwischen. Beim Abwischen soll er zuerst mit einem trockenen Tuch abwischen, dann mit einem feuchten. Nachdem er die Sandalenabwischtücher ausgewaschen hat, soll er diese an einer Seite ausbreiten
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Wenn die Wohnstatt schmutzig ist und/oder die Lager sind übereinander getürmt und/oder die Sitze sind aufeinandergestapelt und/oder Bett und Sitz liegen auf einem Haufen, dann soll er – wenn er dazu in der Lage ist – reinemachen. [Und zwar so:] Wer die Wohnstätte reinigt, soll, nachdem er zuerst den Fußbodenbelag genommen hat, diesen zur Seite legen. Nachdem er Polster und Kissen genommen hat, soll er sie zur Seite legen. Nachdem er die Bettfüße abgenommen hat, soll er sie beiseite stellen. Nachdem er von der Sitzgelegenheit die Decke genommen hat, soll er sie beiseite legen. Nachdem er das Bett niedrig machte, soll er es auf rechte Weise herausnehmen und ohne es zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er den Sessel niedrig machte, soll er ihn auf rechte Weise herausnehmen und ohne ihn zu zerkratzen oder an Tür und Türpfosten anzustoßen, beiseite stellen. Nachdem er den Spucknapf heraustrug, soll er ihn beiseite stellen. Nachdem er das Lehnbrett heraustrug, soll er es beiseite stellen. Wenn in der Wohnstätte Spinnweben sind, soll er zuerst den Baldachin entfernen. Er soll die Fenster abwischen. Falls die ockerfarbige Wand schimmlig ist, soll er sie mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff abwischen. Wenn der schwarz gefärbte Boden fleckig ist, soll er ihn mit einem benetzten und ausgewrungenen Stück Stoff wischen. Sollte der Boden nicht bearbeitet sein, soll er ihn, nachdem er ihn mit Wasser besprengt hat, kehren und dabei denken: ‘Möge die Wohnstätte nicht mit Staub beschmutzt sein.’ Nachdem er den Abfall zusammengetragen hat, soll er ihn beiseite schaffen.
Nachdem er den Fußbodenbelag in der Sonne trocknen ließ, ihn ausgeschüttelt, gereinigt und zurückgebracht hat, soll er ihn so wie er war wieder ausbreiten. ...... usw.