Natürlich nicht. Aber ich denke, es gibt die gesellschaftliche Logik. Im germanischen Recht gab es die " Friedlisigkeit":
Ein Urteil der Friedlosigkeit hatte zur Folge, dass die verurteilte Person seiner bürgerlichen und Vermögensrechte verlustig und „aus dem Frieden in den Unfrieden gesetzt“, mit anderen Worten, allen Rechtsschutzes ledig war.[2] Beispielsweise benannte die nordfriesische Siebenhardenbeliebung vom 17. Juni 1426 im Art. 6 für die Delikte eines Bruches des Hausfriedens oder des Pflugfriedens die Strafe der Friedlosigkeit. Die Furchtbarkeit dieser Strafe bestand vor allem darin, dass der Geächtete keine Unterkunft und keinen Schutz finden konnte, weil die Begünstigung ebenfalls mit der Friedlosigkeit bedroht war
Damit wurde ein Mensch von einem "Anderen" - einem Teil des gleichen Gemeinwesens zu jemand den man nicht als Mitmensch behandeln darf und dafür einfach straflos töten darf. Der Friedlose ist sozusagen zum Nicht-Mensch geworden.
Das man jemand das Mitgefühl entzieht ( wenn A sich verletzt, ist es mir egal, weil er kein "Anderer" ist) ist schon Teil der Ächtung.
Ich glaube die Ächtung steckt schon im Begriff Mörder drin. Ein Mörder ist ein geächteter "Töter'. Ich kann den Wehrmachts-Opi als jemand sehen der getötet hat und das mit einem - das war halt damals so- entschuldigen, und dennoch als "einen von uns" sehen. Wenn ich ihn aber als "Mörder" sehe und bezeichne, dann schwingt in dem Begriff schon ein Stück Ächtung mit. Ihm haftet etwas an, vor dem man sich graut.
Die Idee der "Friedlosigkeit" das Gegenteil des Prizips "Menschenwürde". Letzteres sagt, dass man wegen keines noch so schlimmen Verbrechens zum Nicht-Mensch erklärt werden sollte.
( Wenn ich Beiträge aus einem Thread mit " Mörder" im Titel in einen mit "Anderer" im Titel verschiebe bedeutet das keine Achtung)