Lebewesen sind nicht allein durch Stoffwechsel definiert, sondern in Wesentlichen durch Bewusstsein.
Definiert von wem? Von Dir, offensichtlich - das solltest Du dann aber auch deutlich sagen. Auch, wenn es keine allgemein verbindliche Definition von 'Leben' gibt, so spielt zumindest in naturwissenschaftlichen Definitionen 'Bewusstsein' keine Rolle als Definitionskriterium für 'Leben', vgl. zum Einstieg hier.
Nun steht es Dir natürlich frei, bei Deiner eigenen Definition 'Bewusstsein' als ein notwendiges Kriterium für 'Leben' zu deklarieren. Damit stellt sich dann allerdings das Problem, nach welchen Kriterien Du entscheidest, ob ein bestimmtes Objekt 'Bewusstsein' hat. Einmal ganz von der Frage abgesehen, was Bewusstsein eigentlich ist und wo beispielsweise die Gemeinsamkeiten - und die Unterschiede - zwischen einem menschlichen Bewusstsein und dem beispielsweise eines Hundes oder - um ein anderes Tier (nach einer zumindest in der Biologie allgemein anerkannten Klassifikation) zu nehmen - einer Amöbe liegen.
Ich habe den Eindruck, Du machst es Dir etwas zu einfach. Grundsätzlich ist das einzige Bewusstsein, über das wir gesicherte Aussagen machen können (die Aussage 'es existiert' mit inbegriffen) unser eigenes. Sicherlich kann man das als radikalen Konstruktivismus abtun - was aber nicht das Problem löst, wie man bei Objekten die Existenz oder Nichtexistenz eines Bewusstseins zweifelsfrei nachweisen kann.
Ich konnte nicht lesen, dass Du Buddha mit Quellenagabe zitiert hast - oder sonst etwas Konkretes mit Quellenangabe.
Das konnte ich bei Dir allerdings auch nicht. Ich bitte daher um eine konkrete Quellenangabe, wo Buddha sagt, dass Pflanzen nicht "wiedergeboren" werden. Anders gesagt: dass sie nicht Teil des samsarischen Kreislaufes und dem bedingten Entstehen / Vergehen unterworfen sind. Soweit ich die Diskussion verfolgt habe, sehe ich nur, dass Du hier ein argumentum ex silentio benutzt - das bekanntlich allenfalls die Plausibilität einer Behauptung stützen, aber sie nicht beweisen kann. Das Problem zeigt sich schon darin, dass Noreply mit gleichem Recht wie Du dasselbe argumentum ex silentio in Anspruch nehmen kann.
