23.09.19 ARD 23.30Uhr Streitfall Sterbehilfe - Wer bestimmt über mein Ende?

  • Montag, 23.09.19, ARD Dokumentation, 23.30 Uhr

    Streitfall Sterbehilfe - Wer bestimmt über mein Ende?

    Zitat

    Hilfe zum Suizid – das wünschen sich einige Schwerstkranke, die ihr Leid nicht mehr ertragen können. Doch seit 2015 - nach langwierigen Diskussionen - ein neues Gesetz verabschiedet wurde, ist „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung strafbar. Bis zu drei Jahre Haft drohen. Welche Folgen hat das Gesetz für unheilbar Kranke, aber auch für Ärzte, die verunsichert sind, wie weit sie in der Begleitung ihrer Patienten gehen dürfen?


    Um den § 217 wird heftig gestritten: Ein erfolgreiches Gesetz, sagen die einen, denn Sterbehilfevereine mussten ihre Tätigkeit in Deutschland einstellen. Ein unnötiges, schlecht gemachtes Gesetz, sagen die anderen, denn es untergrabe das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis in einer hoch sensiblen Situation.


    Einige Ärzte befürchten, dass aus Angst vor möglichen Schwierigkeiten Patienten bei schwerstem Leid nicht mehr die Betäubungsmittel auf Vorrat erhalten, die sie brauchen. Denn die könne man auch zum Suizid verwenden. Die Befürworter des neu geschaffenen Paragrafen kämpfen dafür, die palliativmedizinische Versorgung weiter auszubauen. Sie sehen in der Forderung nach Selbstbestimmung am Lebensende eine Gefahr. Kranke und alte Menschen könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, „freiwillig“ aus dem Leben zu scheiden, um niemandem zur Last zu fallen.


    Als im März 2017 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschied, dass der Staat Patienten in allergrößter Not ein Mittel zur Selbsttötung nicht verweigern dürfe, verhärteten sich erneut die Fronten. Entsetzen auf der einen, Hoffnung auf der anderen Seite. Über 120 Schwerstkranke beantragten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital. Von den Betroffenen forderte das BfArM unterschiedlichste Gutachten. Das Bundesgesundheitsministerium aber verhinderte die Herausgabe des Mittels. Es könne „nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen… aktiv zu unterstützen.“


    Der Film begleitet über ein Jahr lang zwei Schwerstkranke, die sich für den Fall des Falles einen „Notausgang“ wünschen. Eine Witwe schildert eindrücklich, wie ihr unheilbar an ALS erkrankter Mann, dessen Antrag auf Natrium-Pentobarbital „keine Aussicht auf Erfolg“ hatte, sich für das Sterbefasten entschied - als letzten Ausweg.


    Zu Wort kommen Palliativmediziner, die sich für und gegen die Hilfe zum Suizid aussprechen, Ethiker und Kirchenvertreter sowie Rechtsanwälte, die für Patientenrechte und Autonomie am Lebensende streiten.

    Sterbehilfevereine, Ärzte und Schwerstkranke haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Paragraphen 217 eingelegt. Die Fronten sind abgesteckt. Nun warten alle auf die Entscheidung des Gerichtes noch in diesem Jahr. Wie weit geht unser Selbstbestimmungsrecht? Gibt es ein Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Ende? Quelle: Programm und Videos am Montag, dem 23.09.2019 - ARD | Das Erste

  • Ich werd mir wohl ein Päckchen Heroin besorgen das ich im NOTfall vielleicht doch noch nehmen kann. Beamte von der Wiege bis zur Bahre. Keine Gnade, kein Menschlichkeit. Das ist Demokratie, meist gewinnen die die überhaupt nichts damit zu tun haben und keine Ahnung haben und haben wollen oder die Wenigen die um jeden Preis profitieren wollen. Nur noch Stimmvieh.

  • Sehr interessantes thema!

    Danke, Fridolin , dass du uns darüber informierst. Ich schau mir die Sendung gerne an.

  • Gerne geschehen, @User19823 .


    Zum Einstieg ins Thema kann ich ein 4 seitiges PDF empfehlen, welches ich im Blog-Bereich des Internetauftritts des Schweizer Vereins „DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterbenentdeckt habe.


    Zum Inhalt des PDF: Es wird u.a. die Frage beantwortet „Wie kommt es, dass ein Schweizer Verein Verfassungsbeschwerde in Deutschland erhebt?“

    Des Weiteren wird leicht verständlich erklärt, worauf genau die Verfassungsbeschwerde abzielt - hier zu ein Zitat:

    Zitat

    Den Freitod selbst können sie – schon aus den dargestellten staatsrechtlichen Erwägungen – nicht unter Strafe stellen. (…) Umso abwegiger ist es, dass die Beihilfe zu dieser stets straflos bleibenden „Haupttat“ ihrerseits unter eine Strafdrohung gestellt wird, sobald die einmalige Hilfeleistung mit dem inneren Vorbehalt erfolgt, sie unter Umständen zu wiederholen (und damit „geschäftsmäßig“ zu werden). Die Beihilfehandlung zu einer straflosen, weil nicht rechtswidrigen Haupttat müsste nach dem herkömmlichen Konzept von Täterschaft und Teilnahme straflos bleiben. Dieses Konzept wird unterlaufen, indem die Beihilfehandlung zur Haupttat erklärt wird. In dieser absurden Konstruktion entfaltet der Katechismus der christlichen Kirchen seine volle Wirkungs- kraft. Das ist mit dem säkularisierten Geist unserer Verfassung nicht vereinbar. (Hevorhebung von mir)

    Ein weiterer Punkt, der erklärt wird, betrifft: „Es geht also um das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, damit auch das Recht, selbst- bestimmt und in Ansehung des Art. 1 GG in Würde aus dem Leben scheiden zu dürfen“


    Sehr positiv gestimmt hat mich, folgende Aussage:

    Zitat

    Die Entscheidung, eine Freitodbegleitung stattfinden zu lassen, mündet zunächst nur in einem sogenannten „provisorischen grünen Licht“. Damit dokumentiert der Verein dem Sterbewilligen, dass ein Schweizer Arzt sein Ersuchen geprüft und erklärt hat, ihm grundsätzlich die Ausstellung eines Rezepts für das letale Medikament Natri- um-Pentobarbital zuzusagen. Diese Zusage führt bei vielen Betroffenen dazu, dass sie sich entschließen, die weitere Entwicklung ihres Leidens abzuwarten und den Sterbewunsch

    hinauszuschieben oder ganz von ihm abzusehen. Der reale und legale „Notausgang“ vermindert den Leidensdruck und die risikoreichen einsamen Suizide, wie die Zahlen aus der Schweiz zeigen. (Hevorhebung von mir)

    Es ist also nicht davon auszugehen, dass „wir“ zukünftig ein Volk von „Freitodlern“ werden - sobald es „erlaubt“ sein wird.