Wiedergeburtsprozeß: patisandhi
Werden z.B. kraft der 8 karmisch-heilsamen Bewußtseinszustände der Sinnensphäre die Wesen unter Menschen und Himmelswesen wiedergeboren, so steigt bei ihrer Wiedergeburt (im Empfängnismomente) einer von 9 karmagewirkten Bewußtseinszuständen auf -
mit einem im Sterbemomente jener Wesen anwesend gewesenen Objekte, als wie
einer (früher begangenen) Tat (kamma) oder
einem Erkennungszeichen der Tat (kamma-nimitta) oder
einem Erkennungszeichen der (neuen) Daseinsfährte (gati-nimitta), -
nämlich:
einer von den 8 wurzelbegleiteten durch heilsames Karma gewirkten (vipāka) Bewußtseinszustände der Sinnensphäre (42 bis 49)
oder (41) das von Indifferenz begleitete wurzelfreie karmagewirkte Geistbewußtseins-Element (ahetuka-vipāka-mano-viññāna-dhātu), das die Wirkung ist von einem mit zwei schwachen Wurzeln (Gierlosigkeit, Haßlosigkeit) begleiteten heilsamen Karma, und bei solchen auftritt, die unter den Menschen Impotente u. dgl werden. (Kom: nämlich Blind- oder Taubgeborene, von Geburt aus Blöd- oder Irrsinnige, Zweigeschlechtliche oder Zwitter)
Wenn die Wesen kraft heilsamen Karmas der Feinkörperlichen Sphäre (5fach) oder Unkörperlichen Sphäre (4fach) im Feinkörperlichen oder Unkörperlichen Dasein wiedererscheinen, so entsteht bei ihrer Wiedergeburt einer von 9 karmagewirkten Bewußtseinszuständen der Feinkörperlichen Sphäre oder Unkörperlichen Sphäre (57 his 65), mit einer
im Sterbemoment dieser Wesen als Objekt anwesend gewesenen Tat oder
einem Erkennungszeichen der Tat.
Werden aber kraft unheilsamen Karmas (Wirkens) die Wesen in niederer Welt (Tierreich, Gespensterreich, Dämonenreich, Hölle) wiedergeboren, so entsteht bei ihrer Geburt bloß (56) das durch unheilsames Karma gewirkte wurzelfreie Geistbewußtseins-Element mit irgend einem im Sterbemomente des Wesens anwesend gewesenen Objekte, nämlich
einer Tat (kamma) oder
einem Erkennungszeichen einer Tat (kamma-nimitta) oder
einem Erkennungszeichen der (neuen) Daseinsfährte (gati-nimitta).
Auf diese Weise hat man hier das Auftreten von 19 karmagewirkten (vipāka) Bewußtseinszuständen im Wiedergeburtsmomente (patisandhi) zu verstehen.
Unterbewußtsein: bhavanga
Sobald aber das Wiedergeburtsbewußtsein geschwunden ist, tritt mit genau demselben Objekte jedesmal das dementsprechende Unterbewußtsein auf, unmittelbar auf das betreffende Wiedergeburtsbewußtsein folgend und die Wirkung dieser oder jener Tat (kamma) darstellend. Und wieder von neuem tritt ein ähnliches Unterbewußtsein auf. Solange nun kein anderes die Fortdauer (des Unterbewußtseinsprozesses) unterbrechendes Bewußtsein aufsteigt, solange tritt das Unterbewußtsein, der Strömung eines Flusses vergleichbar, selbst während des traumlosen Schlafes und anderer Zeiten, immer wieder in derselben Weise unzählige Male auf. Auf diese Weise ist das fortgesetzte Auftreten eben jener (Wiedergeburts-) Bewußseinszustände in dem unterbewußten Daseinsstrome zu verstehen.
Sind aber, während die Kontinuität des Unterbewußten (bhavanga-santāna) auf diese Weise im Gange ist, die Sinnenfähigkeiten der Wesen zum Erfassen der Objekte tauglich geworden, so findet, sobald ein Sehobjekt in den Gesichtskreis eingetreten ist, durch das Sehobjekt bedingt, eine Einwirkung auf das sensitive Sehorgan (cakkhu-pasāda) statt. Darauf erfolgt durch diese Einwirkung eine 'Erregung des unterbewußten Daseinsstromes (bhavanga-calana).
Aufmerken: āvajjana
Sobald aber das Unterbewußtsein geschwunden ist, steigt das rein funktionelle 'Geist-Element' (mano-dhātu, 70) auf, indem es, eben dieses Sehobjekt zum Objekte nehmend und den unterbewußten Daseinsstrom gleichsam durchbrechend, die Funktion des 'Aufmerkens' (avajjana) erfüllt. Auch hinsichtlich der Hörpforte gilt dieselbe Erklärung. Sobald aber die sechs Arten der Objekte (Seh-, Hör-, Rich-, Schmeck-, Tast- und Geistobjekt) in die Geistpforte (mano-dvāra) eingetreten sind, steigt das von Indifferenz begleitete wurzelfreie funktionelle 'Geistbewußtseins-Element' (mano-viññāna-dhātu) (71) auf, indem es, unmittelbar auf die Erregung des Unterbewußtseins hin, das Unterbewußtsein gleichsam durchbrechend, die Funktion des Aufmerkens erfüllt. Auf diese Weise hat man das Entstehen dieser beiden funktionellen Bewußtseinszustände (70, 71) beim geistigen Aufmerken zu verstehen. (Tabelle 1)
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