Beiträge von Geronimo im Thema „Frage zur Wiedergeburt“
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Herzsutra:
Ich möchte das gerne verstehen- es gelingt mir aber nicht.Wenn du immer genau das erfahren müsstest was du (in deiner Umgebung) verursacht hast, dann würdest du ja in einer Rückkopplungsschleife festhängen. Stell dir vor du müsstest den Tod der Mücke, die du vielleicht einmal absichtlich getötet hast, erst um jeden Preis selbst (erneut) erleben, bevor sich die Sache in dir gelöst hat. Und das ist ja nur ein kleines Beispiel.
Wenn Ursache, Wirkung und Rückkopplung sich immer genau 1:1 entsprechen würden, dann wäre Entwicklung, sprich ein Austritt aus diesem Kreislauf, tatsächlich nicht möglich.
Es ist aber so, das sich all das (Karma) immer nur relativ zueinander verhält. Die Auswirkung einer Handlung hängt sowohl von deinem innerem Zustand (Stimmung, Blickwinkel, Motivation, etc.), als auch von der tatsächlichen Ausführung ab. Das ist aber nur der offensichtliche Teil. Der weniger offensichtliche ist, das jede Handlung Spuren in dir hinterlässt und dich verändert. Jeder noch so unbedeutende Gedanke wirkt sich auf deine Wahrnehmung aus und färbt und beeinflusst so dein zukünftiges Erleben. Und das ist genau der Punkt an dem (innere) Entwicklung möglich ist.
Wenn dich nun also ein inneres wie äußeres, angenehmes oder unangenehmes Ereignis trifft, dann ist auch das kein unabhängiges Phänomen, dem du hilflos ausgeliefert bist. Die Wirkung dessen hängt ebenfalls ganz grundsätzlich von deiner jeweils aktuellen inneren Verfassung ab. Als Beispiel: Wenn du gut drauf bist, dann ist es manchmal gar nicht so schlimm wenn jemand versucht seine schlechte Laune an dir auszulassen. Man ist viel leichter in der Lage es dann an sich vorüberziehen zu lassen. Umgekehrt kann es aber furchtbar sein, wenn man gerade selbst schon gereizt und überlastet ist. Jeweils das selbe äußere Ereignis, aber mit deutlich unterschiedlicher Wirkung.
Und darauf bezieht sich die Rede vom Buddha. Ursache und Wirkung verändern sich immer in genau dem Maße, in dem du dich veränderst. Und nur deshalb ist Befreiung möglich.
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Hier ist was uns vom Buddha dazu überliefert wurde:
ZitatA.III.101 Die Karmawirkung
Sollte, ihr Mönche, die Behauptung zutreffen, daß der Mensch für jedwede Tat (kamma), die er verübt, die ihr jedesmal genau entsprechende Wirkung erfährt (*3), so ist in diesem Falle, ihr Mönche, eine heiliger Wandel ausgeschlossen und keinerlei Möglichkeit besteht für völlige Leidensvernichtung.
Sollte aber, ihr Mönche, die Behauptung zutreffen, daß, wenn der Mensch eine Tat verübt, er je nach der unterschiedlichen Art der zu erfahrenden Auswirkung die der Tat entsprechende Wirkung erfährt (*4), so mag es in diesem Falle einen heiligen Wandel geben und es besteht die Möglichkeit für völlige Leidensvernichtung.
Da hat einer, ihr Mönche, nur ein kleines Vergehen verübt, und dieses bringt ihn zur Hölle. Ein anderer aber hat eben dasselbe kleine Vergehen verübt, doch es reift noch bei Lebzeiten (ditthadhamma-vedanīyam), und nicht einmal die kleinste Wirkung tut sich kund [in einem künftigen Dasein], geschweige denn eine große.
Welcherart aber, ihr Mönche, ist der Mensch, den ein kleines Vergehen, das er verübt hat, zur Hölle bringt? Da hat ein Mensch [den Einblick in] den Körper nicht entfaltet (*5), hat seine Sittlichkeit nicht entfaltet, seine [meditative] Geistigkeit und seine Weisheit nicht entfaltet; er ist beschränkt, von kleinlicher Gesinnung, und selbst infolge von Kleinigkeiten hat er zu leiden (*6). Einen solchen Menschen mag selbst ein kleines Vergehen zur Hölle bringen.
Welcherart aber ist der Mensch, bei dem eben dasselbe kleine Vergehen noch bei Lebzeiten zur Reife gelangt und [in einem künftigen Dasein] nicht einmal eine kleine Wirkung sich kundtut, geschweige denn eine große (*7)? Da hat ein Mensch [den Einblick in] den Körper entfaltet, hat seine Sittlichkeit, seine Geistigkeit und seine Weisheit entfaltet; er ist nicht beschränkt, ein großer Charakter, der nicht begrenzt (*8) ist [durch die Leidenschaften]. Bei einem solchen Menschen gelangt eben dasselbe kleine Vergehen noch bei Lebzeiten zur Reife und [in einem künftigen Dasein] tut sich nicht einmal eine kleine Wirkung kund, geschweige denn eine große.
Was meint ihr wohl, ihr Mönche: gesetzt, es würde ein Mann einen Klumpen Salz in eine kleine Tasse voll Wasser werfen; würde da wohl das wenige Wasser in der Tasse durch jenen Salzklumpen salzig und ungenießbar werden? -
»Gewiß, o Herr.« - »Und warum?« - »Es befindet sich ja, o Herr, nur sehr wenig Wasser in der Tasse. Das würde durch jenen Klumpen Salz salzig werden und ungenießbar.« -
»Wenn aber ein Mann einen Klumpen Salz in den Gangesstrom wirft, was meint ihr da, o Mönche, würde dann das Wasser des Gangesstromes durch jenen Salzklumpen salzig und ungenießbar werden?« - »Das wohl nicht, o Herr.« - »Und warum nicht?« - »Es befindet sich ja, o Herr, eine gewaltige Menge Wasser im Gangesstrom; das würde durch jenen Klumpen Salz nicht salzig und ungenießbar werden.« -
»Ebenso, ihr Mönche, ist es mit einem, der nur ein kleines Vergehen verübt hat, und es bringt ihn zur Hölle. Und ein anderer hat eben dasselbe kleine Vergehen verübt, doch es reift noch bei Lebzeiten, und nicht einmal eine kleine Wirkung tut sich [später] kund, geschweige denn eine große.
Da kommt, ihr Mönche, einer ins Gefängnis wegen eines halben Groschens oder wegen eines Groschens oder wegen hundert Groschen. Ein anderer aber kommt nicht ins Gefängnis, weder wegen eines halben Groschens, noch wegen eines Groschens, noch wegen hundert Groschen.
Wer aber kommt ins Gefängnis wegen eines halben Groschens oder wegen eines Groschens oder wegen hundert Groschen? Da ist einer arm, bedürftig, mittellos: ein solcher kommt ins Gefängnis wegen eines halben Groschens oder wegen eines Groschens oder wegen hundert Groschen.
Wer aber kommt nicht ins Gefängnis, weder wegen eines halben Groschens, noch wegen eines Groschens, noch wegen hundert Groschen? Da ist einer reich, wohlhabend, hochbegütert: ein solcher kommt nicht ins Gefängnis, weder wegen eines halben Groschens, noch wegen eines Groschens, noch wegen hundert Groschen.
Da ist ferner, o Mönche, ein Hammelbesitzer oder ein Hammelschlächter wohl imstande, einen, der ihm einen Hammel gestohlen hat, zu prügeln, ihn in Fesseln zu legen, ihm seine Habe wegzunehmen und mit ihm nach Belieben zu verfahren. Bei einem anderen aber, der ihm einen Hammel gestohlen hat, kann er dies nicht tun.
Wen aber ist der Hammelbesitzer oder Hammelschlächter imstande zu prügeln, in Fesseln zu legen, ihm seine Habe wegzunehmen und mit ihm nach Belieben zu verfahren? Da ist einer arm, bedürftig, mittellos: wenn ein solcher einen Hammel gestohlen hat, so ist der Hammelbesitzer oder Hammelschlächter imstande, mit ihm so zu verfahren.
Wen aber kann der Hammelbesitzer oder Hammelschlächter nicht prügeln, in Fesseln legen, ihm seine Habe wegnehmen und nach Belieben mit ihm verfahren? Da ist einer reich, wohlhabend, hochbegütert, ein König oder eines Königs Minister: wenn ein solcher einen Hammel gestohlen hat, so kann der Hammelbesitzer oder Hammelschlächter ihn weder prügeln, noch fesseln, noch seine Habe wegnehmen, noch nach Belieben mit ihm verfahren; sondern gewißlich wird er ihn mit ehrfurchtsvoll gefalteten Händen bitten: 'O Herr, gib mir meinen Hammel oder den Preis, den er wert ist!'
Ebenso auch, ihr Mönche, ist es mit einem, der nur ein kleines Vergehen verübt hat, und es bringt ihn zur Hölle. Und ein anderer hat eben dasselbe kleine Vergehen verübt, doch es reift noch bei Lebzeiten, und nicht einmal eine kleine Wirkung tut sich [später] kund, geschweige denn eine große.
Welcherart aber ist der Mensch, den ein kleines Vergehen, das er verübt hat, zur Hölle bringt? Da hat ein Mensch [den Einblick in] den Körper nicht entfaltet, hat seine Sittlichkeit nicht entfaltet, seine Geistigkeit und Weisheit nicht entfaltet; er ist beschränkt, von kleinlicher Gesinnung, und selbst infolge von Kleinigkeiten hat er zu leiden. Einen solchen Menschen mag selbst ein kleines Vergehen in die Hölle bringen.
Welcherart aber ist der Mensch, bei dem eben dasselbe kleine Vergehen noch bei Lebzeiten zur Reife gelangt und [später] nicht einmal eine kleine Wirkung sich kund tut, geschweige denn eine große? Da hat ein Mensch [den Einblick in] den Körper entfaltet, hat seine Sittlichkeit, seine Geistigkeit und seine Weisheit entfaltet; er ist nicht beschränkt, ein großer Charakter, der nicht begrenzt ist [durch die Leidenschaften]. Bei einem solchen Menschen gelangt eben dasselbe kleine Vergehen noch bei Lebzeiten zur Reife, und [später] tut sich nicht einmal eine kleine Wirkung kund, geschweige denn eine große.
Sollte, ihr Mönche, die Behauptung zutreffen, daß der Mensch für jedwede Tat, die er verübt, die ihr jedes Mal genau entsprechende Wirkung erfährt, so ist in diesem Falle ein heiliger Wandel ausgeschlossen und keinerlei Möglichkeit besteht für völlige Leidensvernichtung. Sollte aber die Behauptung zutreffen, daß, wenn der Mensch eine Tat verübt, er je nach der unterschiedlichen Art der zu erfahrenden Auswirkung die der Tat entsprechende Wirkung erfährt, so mag es in diesem Falle einen heiligen Wandel geben und es besteht die Möglichkeit für völlige Leidensvernichtung.
ZitatAnmerkungen:
(*3) Yathā yathā'yam puriso kammam karoti tathā tathā tam patisamvediyati. Dieser Behauptung zufolge ist das Auftreten einer Karmawirkung in einem der betr. Tat genau entsprechend Ausmaß unvermeidlich. Dies ist jedoch keineswegs die buddhistische Lehre.
(*4) Yathā yathā vedanīyam ayam puriso kammam karoti, tathā tathā vipākam patisamvediyati; wtl: Wenn ein Mensch eine Tat mit einer so oder so zu erfahrenden [Wirkung] verübt, so wird er das dementsprechende Karma-Ergebnis erfahren. -
Der Ausdruck 'vedanīyam', 'das zu erfahrende' oder 'zu empfindende', ist ein Hinweis auf die dreifache Einteilung des Kamma hinsichtlich des Zeitpunkts seiner Auswirkung:
die Tat, deren Wirkung noch bei Lebzeiten eintritt (ditthadhamma-vedanīya-kamma)
die Tat mit einer Wirkung im nächsten Leben (upapajja-vedanīya-kamma)
die Tat mit einer Wirkung in einem späteren Leben (aparapariyāya-vedanīya-kamma).
Vgl. A.III.34.Die ersten zwei Taten mögen ohne Wirkung bleiben, falls die zum Eintritt der Wirkung erforderlichen Umstände fehlen oder wenn die Wirkung infolge zu geringer Intensität durch das Übergewicht entgegenwirkender Tendenzen aufgehoben wird (ahosi-kamma). Demnach zieht also durchaus nicht jede heilsame oder unheilsame Tat (kamma), wie oft angenommen wird, unter allen Umständen eine ihr genau entsprechende Wirkung nach sich, und aus diesem Grunde ist die erste der beiden im obigen Text genannten Lehren falsch. Nach dieser Lehre wäre es z.B. dem Angulimāla unmöglich gewesen, noch bei Lebzeiten die Heiligkeit zu erreichen, da er ja für seine Mordtaten noch nach dem Tode in der Hölle zu büßen gehabt hätte.
Die dritte Kamma-Art aber hat stets ihre Wirkung, wenn immer eine Gelegenheit dafür besteht; und solange der Daseinskreislauf dauert, wird diese Art des Kamma nicht wirkungslos bleiben.
(*5) abhāvita-kāyo. Lt. K bezieht sich dies auf die Übung der Körper-Betrachtung gemäß dem Satipatthāna-Sutta.
(*6) appa-dukkha-vihārī. K: selbst durch eine geringfügige Übeltat hat er ein leidvolles Leben.
(*7) Das folgende bezieht sich, lt. K, vor allem auf den triebversiegten Heiligen.
(*8) appamāno. Die Begrenzungen oder Beschränkungen (pamāna) des Charakters sind Gier, Haß und Wahn.
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Hier ist was uns vom Buddha dazu überliefert wurde:
ZitatA.III.101 Die Karmawirkung
Sollte, ihr Mönche, die Behauptung zutreffen, daß der Mensch für jedwede Tat (kamma), die er verübt, die ihr jedesmal genau entsprechende Wirkung erfährt (*3), so ist in diesem Falle, ihr Mönche, eine heiliger Wandel ausgeschlossen und keinerlei Möglichkeit besteht für völlige Leidensvernichtung.
Sollte aber, ihr Mönche, die Behauptung zutreffen, daß, wenn der Mensch eine Tat verübt, er je nach der unterschiedlichen Art der zu erfahrenden Auswirkung die der Tat entsprechende Wirkung erfährt (*4), so mag es in diesem Falle einen heiligen Wandel geben und es besteht die Möglichkeit für völlige Leidensvernichtung.
Da hat einer, ihr Mönche, nur ein kleines Vergehen verübt, und dieses bringt ihn zur Hölle. Ein anderer aber hat eben dasselbe kleine Vergehen verübt, doch es reift noch bei Lebzeiten (ditthadhamma-vedanīyam), und nicht einmal die kleinste Wirkung tut sich kund [in einem künftigen Dasein], geschweige denn eine große.
Welcherart aber, ihr Mönche, ist der Mensch, den ein kleines Vergehen, das er verübt hat, zur Hölle bringt? Da hat ein Mensch [den Einblick in] den Körper nicht entfaltet (*5), hat seine Sittlichkeit nicht entfaltet, seine [meditative] Geistigkeit und seine Weisheit nicht entfaltet; er ist beschränkt, von kleinlicher Gesinnung, und selbst infolge von Kleinigkeiten hat er zu leiden (*6). Einen solchen Menschen mag selbst ein kleines Vergehen zur Hölle bringen.
Welcherart aber ist der Mensch, bei dem eben dasselbe kleine Vergehen noch bei Lebzeiten zur Reife gelangt und [in einem künftigen Dasein] nicht einmal eine kleine Wirkung sich kundtut, geschweige denn eine große (*7)? Da hat ein Mensch [den Einblick in] den Körper entfaltet, hat seine Sittlichkeit, seine Geistigkeit und seine Weisheit entfaltet; er ist nicht beschränkt, ein großer Charakter, der nicht begrenzt (*8) ist [durch die Leidenschaften]. Bei einem solchen Menschen gelangt eben dasselbe kleine Vergehen noch bei Lebzeiten zur Reife und [in einem künftigen Dasein] tut sich nicht einmal eine kleine Wirkung kund, geschweige denn eine große.
Was meint ihr wohl, ihr Mönche: gesetzt, es würde ein Mann einen Klumpen Salz in eine kleine Tasse voll Wasser werfen; würde da wohl das wenige Wasser in der Tasse durch jenen Salzklumpen salzig und ungenießbar werden? -
»Gewiß, o Herr.« - »Und warum?« - »Es befindet sich ja, o Herr, nur sehr wenig Wasser in der Tasse. Das würde durch jenen Klumpen Salz salzig werden und ungenießbar.« -
»Wenn aber ein Mann einen Klumpen Salz in den Gangesstrom wirft, was meint ihr da, o Mönche, würde dann das Wasser des Gangesstromes durch jenen Salzklumpen salzig und ungenießbar werden?« - »Das wohl nicht, o Herr.« - »Und warum nicht?« - »Es befindet sich ja, o Herr, eine gewaltige Menge Wasser im Gangesstrom; das würde durch jenen Klumpen Salz nicht salzig und ungenießbar werden.« -
»Ebenso, ihr Mönche, ist es mit einem, der nur ein kleines Vergehen verübt hat, und es bringt ihn zur Hölle. Und ein anderer hat eben dasselbe kleine Vergehen verübt, doch es reift noch bei Lebzeiten, und nicht einmal eine kleine Wirkung tut sich [später] kund, geschweige denn eine große.
Da kommt, ihr Mönche, einer ins Gefängnis wegen eines halben Groschens oder wegen eines Groschens oder wegen hundert Groschen. Ein anderer aber kommt nicht ins Gefängnis, weder wegen eines halben Groschens, noch wegen eines Groschens, noch wegen hundert Groschen.
Wer aber kommt ins Gefängnis wegen eines halben Groschens oder wegen eines Groschens oder wegen hundert Groschen? Da ist einer arm, bedürftig, mittellos: ein solcher kommt ins Gefängnis wegen eines halben Groschens oder wegen eines Groschens oder wegen hundert Groschen.
Wer aber kommt nicht ins Gefängnis, weder wegen eines halben Groschens, noch wegen eines Groschens, noch wegen hundert Groschen? Da ist einer reich, wohlhabend, hochbegütert: ein solcher kommt nicht ins Gefängnis, weder wegen eines halben Groschens, noch wegen eines Groschens, noch wegen hundert Groschen.
Da ist ferner, o Mönche, ein Hammelbesitzer oder ein Hammelschlächter wohl imstande, einen, der ihm einen Hammel gestohlen hat, zu prügeln, ihn in Fesseln zu legen, ihm seine Habe wegzunehmen und mit ihm nach Belieben zu verfahren. Bei einem anderen aber, der ihm einen Hammel gestohlen hat, kann er dies nicht tun.
Wen aber ist der Hammelbesitzer oder Hammelschlächter imstande zu prügeln, in Fesseln zu legen, ihm seine Habe wegzunehmen und mit ihm nach Belieben zu verfahren? Da ist einer arm, bedürftig, mittellos: wenn ein solcher einen Hammel gestohlen hat, so ist der Hammelbesitzer oder Hammelschlächter imstande, mit ihm so zu verfahren.
Wen aber kann der Hammelbesitzer oder Hammelschlächter nicht prügeln, in Fesseln legen, ihm seine Habe wegnehmen und nach Belieben mit ihm verfahren? Da ist einer reich, wohlhabend, hochbegütert, ein König oder eines Königs Minister: wenn ein solcher einen Hammel gestohlen hat, so kann der Hammelbesitzer oder Hammelschlächter ihn weder prügeln, noch fesseln, noch seine Habe wegnehmen, noch nach Belieben mit ihm verfahren; sondern gewißlich wird er ihn mit ehrfurchtsvoll gefalteten Händen bitten: 'O Herr, gib mir meinen Hammel oder den Preis, den er wert ist!'
Ebenso auch, ihr Mönche, ist es mit einem, der nur ein kleines Vergehen verübt hat, und es bringt ihn zur Hölle. Und ein anderer hat eben dasselbe kleine Vergehen verübt, doch es reift noch bei Lebzeiten, und nicht einmal eine kleine Wirkung tut sich [später] kund, geschweige denn eine große.
Welcherart aber ist der Mensch, den ein kleines Vergehen, das er verübt hat, zur Hölle bringt? Da hat ein Mensch [den Einblick in] den Körper nicht entfaltet, hat seine Sittlichkeit nicht entfaltet, seine Geistigkeit und Weisheit nicht entfaltet; er ist beschränkt, von kleinlicher Gesinnung, und selbst infolge von Kleinigkeiten hat er zu leiden. Einen solchen Menschen mag selbst ein kleines Vergehen in die Hölle bringen.
Welcherart aber ist der Mensch, bei dem eben dasselbe kleine Vergehen noch bei Lebzeiten zur Reife gelangt und [später] nicht einmal eine kleine Wirkung sich kund tut, geschweige denn eine große? Da hat ein Mensch [den Einblick in] den Körper entfaltet, hat seine Sittlichkeit, seine Geistigkeit und seine Weisheit entfaltet; er ist nicht beschränkt, ein großer Charakter, der nicht begrenzt ist [durch die Leidenschaften]. Bei einem solchen Menschen gelangt eben dasselbe kleine Vergehen noch bei Lebzeiten zur Reife, und [später] tut sich nicht einmal eine kleine Wirkung kund, geschweige denn eine große.
Sollte, ihr Mönche, die Behauptung zutreffen, daß der Mensch für jedwede Tat, die er verübt, die ihr jedes Mal genau entsprechende Wirkung erfährt, so ist in diesem Falle ein heiliger Wandel ausgeschlossen und keinerlei Möglichkeit besteht für völlige Leidensvernichtung. Sollte aber die Behauptung zutreffen, daß, wenn der Mensch eine Tat verübt, er je nach der unterschiedlichen Art der zu erfahrenden Auswirkung die der Tat entsprechende Wirkung erfährt, so mag es in diesem Falle einen heiligen Wandel geben und es besteht die Möglichkeit für völlige Leidensvernichtung.
ZitatAnmerkungen:
(*3) Yathā yathā'yam puriso kammam karoti tathā tathā tam patisamvediyati. Dieser Behauptung zufolge ist das Auftreten einer Karmawirkung in einem der betr. Tat genau entsprechend Ausmaß unvermeidlich. Dies ist jedoch keineswegs die buddhistische Lehre.(*4) Yathā yathā vedanīyam ayam puriso kammam karoti, tathā tathā vipākam patisamvediyati; wtl: Wenn ein Mensch eine Tat mit einer so oder so zu erfahrenden [Wirkung] verübt, so wird er das dementsprechende Karma-Ergebnis erfahren. -
Der Ausdruck 'vedanīyam', 'das zu erfahrende' oder 'zu empfindende', ist ein Hinweis auf die dreifache Einteilung des Kamma hinsichtlich des Zeitpunkts seiner Auswirkung:
die Tat, deren Wirkung noch bei Lebzeiten eintritt (ditthadhamma-vedanīya-kamma)
die Tat mit einer Wirkung im nächsten Leben (upapajja-vedanīya-kamma)
die Tat mit einer Wirkung in einem späteren Leben (aparapariyāya-vedanīya-kamma).
Vgl. A.III.34.Die ersten zwei Taten mögen ohne Wirkung bleiben, falls die zum Eintritt der Wirkung erforderlichen Umstände fehlen oder wenn die Wirkung infolge zu geringer Intensität durch das Übergewicht entgegenwirkender Tendenzen aufgehoben wird (ahosi-kamma). Demnach zieht also durchaus nicht jede heilsame oder unheilsame Tat (kamma), wie oft angenommen wird, unter allen Umständen eine ihr genau entsprechende Wirkung nach sich, und aus diesem Grunde ist die erste der beiden im obigen Text genannten Lehren falsch. Nach dieser Lehre wäre es z.B. dem Angulimāla unmöglich gewesen, noch bei Lebzeiten die Heiligkeit zu erreichen, da er ja für seine Mordtaten noch nach dem Tode in der Hölle zu büßen gehabt hätte.
Die dritte Kamma-Art aber hat stets ihre Wirkung, wenn immer eine Gelegenheit dafür besteht; und solange der Daseinskreislauf dauert, wird diese Art des Kamma nicht wirkungslos bleiben.
(*5) abhāvita-kāyo. Lt. K bezieht sich dies auf die Übung der Körper-Betrachtung gemäß dem Satipatthāna-Sutta.
(*6) appa-dukkha-vihārī. K: selbst durch eine geringfügige Übeltat hat er ein leidvolles Leben.
(*7) Das folgende bezieht sich, lt. K, vor allem auf den triebversiegten Heiligen.
(*8) appamāno. Die Begrenzungen oder Beschränkungen (pamāna) des Charakters sind Gier, Haß und Wahn.