Beiträge von Sudhana im Thema „Zen-Priester unter Missbrauchsverdacht“

    Moosgarten:

    zu 1/2/3
    Woher weißt du das? Steht im Artikel der buddhismus-aktuell nicht drin.


    Das steht in dem verlinkten Online-Artikel:
    1.: "Seit einem halben Jahr sitzt ein Zen-Priester aus der Region Augsburg nun bereits in Untersuchungshaft." - mit Datum 02.02.2017
    2.: "In einem Telefonat mit „BUDDHISMUS aktuell“ erklärte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai, dass die Schwere der Tatvorwürfe die Untersuchungshaft unabdingbar gemacht habe. Aus diesem Grund seien auch die mehrere Monate dauernden gründlichen Ermittlungen notwendig gewesen. Diese seien zur Zeit noch nicht abgeschlossen, könnten es jedoch möglicherweise in wenigen Wochen sein." (Unterstreichung von mir)
    3.: "Ob ein Geständnis vorliegt, konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft aus Gründen der Geheimhaltungspflicht nicht sagen."


    Kann es sein, dass ich einen anderen Artikel gelesen habe als Du? Oder dass Du das Datum der Meldung übersehen hast?


    Moosgarten:

    zu 4.
    m.W. ist er vor seiner Japanreise im Mai von allen Ämtern zurückgetreten.


    Von allen Ämtern in der Hakuin Zen Gemeinschaft - die übrigens schon seit einigen Jahren nicht mehr in der DBU ist. Der Mann ist seither Einzelmitglied der DBU.


    Einen Rücktritt von den DBU-Funktionen (Delegierter bei der WFB, Ehrenrat) und dem WFB-Amt gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.


    ()

    Moosgarten:

    worin besteht der Neuigkeitswert?


    1. darin, dass der Verdächtigte nach wie vor in U-Haft ist, 2. dass die Ermittlungen noch andauern und frühestens "in wenigen Wochen" abgeschlossen sein könnten (! - es war letztes Jahr noch von November '16 die Rede) und 3. dass die Staatsanwaltschaft keine Angaben macht (oder machen darf) ob mittlerweile ein Geständnis vorliegt oder nicht. Das Andauern von Ermittlungen und U-Haft lässt da allerdings eine naheliegende Vermutung zu. Sodann, dass er 4. nicht mehr Vizepräsident des Weltverbandes der Buddhisten (WFB) ist, was der Webseite der WFB nur indirekt zu entnehmen war.


    Eher kyptisch ist die Formulierung "ehemaliger Vorstand und Ehrenrat der Deutschen Buddhistischen Union" - ob das sich "ehemaliger" lediglich auf "Vorstand" (Vorstands- bzw. Ratsmitglied war er 1985 bis 2008) oder auch auf "Ehrenrat" bezieht, ist unklar. Das Ehrenamt wurde 2008 von der Mitgliederversammlung verliehen und kann mE auch nur von ihr entzogen werden - was beim derzeitigen Stand (nicht einmal eine Anklageerhebung) einer Vorverurteilung gleich käme. MV ist ohnehin erst Ende April. Möglicherweise gab es aber auch einen Rücktritt vom Ehrenamt. Aber da bin ich dann schon wieder im Bereich blanker Spekulation.


    ()

    Tychiades:

    @ Sudhana


    Ich finde es nicht sinnvoll, dass du den Namen nennst - und bitte dich, deinen Beitrag entsprechend zu ändern.


    Danke, Du hast recht mit Deinem Hinweis. Ich habe die Moderation gebeten, den Post entsprechend zu ändern, da ich das selbst nicht mehr kann.

    Tychiades:

    Natürlich ist ein Zen-Priester auch in einem Gefängnis weiterhin ein Zen-Priester.


    Auch hier hast Du recht - aber das hatte ich nicht gemeint. Ich meinte seinen sozialen Status.

    Tychiades:

    Und dass er nun im Daseinsbereich der Hölle wiedergeboren ist, eröffnet doch für diejenigen, die mit der Wiedergeburtslehre Probleme haben, ganz neue Horizonte.


    Deswegen die Nachbemerkung.


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    Grundsätzlich ist es natürlich ein altbekanntes Muster: was soll man da glauben? Dass ein in Japan ausgebildeter und ermächtigter Zenpriester, Gründer des einzigen Tempels der Rinzaishu in Deutschland, langjähriges Ratsmitglied der DBU und zum Ehrenrat ernannt, Delegierter der DBU bei der World Fellowship of Buddhists und dort zu einem der stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, kleine Jungs sexuell missbraucht hat? Wem glaubt man? Einer Lokalzeitung? Dem Staatsanwalt? Einem von Abschiebung der ganzen Familie bedrohten Flüchtlingskind? Hörensagen? Gerüchten?


    Man soll gar nichts glauben - und vielleicht wollte Morpho darauf hinweisen.


    Der 'Fall' wirft doch, wenn man ihn hypothetisch behandelt, was bis zur Feststellung des Sachverhaltes durch ein Gericht selbstverständlich sein sollte, eine wichtigere Frage auf: wie zuverlässig können wir eigentlich über die ethische Integrität Anderer urteilen? Wie konnten - gesetzt, die Anschuldigungen wären zutreffend - sich so viele ernsthaft im Dharma Übende in jemandem täuschen, dem sie Vertrauen schenkten? Gesetzt, die Anschuldigungen sind nicht zutreffend - es gab schon genügend Fälle, wo sie es waren. Das brächte uns also nicht aus der Schwierigkeit, eine Antwort die Frage zu finden.


    Ich will hier selbstverständlich keine Antwort (vor-)geben. Es ist nur offensichtlich, dass auch langjährige Praxis des Buddhadharma einen offenbar nicht zwangsläufig zu dem macht, was man einen 'guten Menschenkenner' nennt. Möglicherweise nicht einmal zwangsläufig zu dem, was man einen 'guten Menschen' nennt. Das könnte uns lehren, unseren Urteilen über Menschen und Dinge zu misstrauen. Es ist eine der schwierigsten unserer Übungen, Anderen unbegrenztes Wohlwollen entgegen zu bringen, ihr Leid und ihre Freude zu teilen und ihnen mit unerschöpflicher Geduld und Nachsicht zu begegnen - und sich dabei ein gesundes Misstrauen gegenüber der menschlichen Natur zu bewahren.


    Doch noch einmal zum konkreten Fall: falls sich die Anschuldigungen als zutreffend erweisen sollten und der Angeschuldigte ( Name entfernt void ) zu einer Haftstrafe verurteilt wird, dann kann er sich als Bodhisattva in der Hölle bewähren. Dann ist er kein Zenpriester in Haft, sondern ein herzkranker, ehemaliger Polizist und verurteilter Kinderschänder in einer Gesellschaft moralisch eher wenig gefestigter Männer. Bei allem Mitgefühl mit den möglichen Opfern - es schließt das mit dem möglichen Täter nicht aus.


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