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Bei Kant ist es wie gesagt das BegriffsPaar Autonomie <> Heteronomie (FremdBestimmung). Damit kommt man in meinen Augen schon recht weit. Ich meine das in dem Sinne, dass Kants Herangehensweise da schon eine Brücke zu buddhistischen Lehren sein kann. Auch beim ausgewählten Thema "Freiheit des Willens"
Ich möchte posten von hier: kant_guter_wille.htm, wo die Frage einer guten Tat, und eines "guten Willens" von Kant aus zu verstehen versucht wird:
Zitat Was bedeutet bei Kant der Ausdruck "guter Wille" ?
Man findet in der "Grundlegung" zum einen die Erläuterung des Wortes "Wille" als "Begehrungsvermögen", also als die Fähigkeit, etwas zu begehren. Andererseits bezeichnet Kant als "Wille" auch das "Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien zu handeln" (S. 46). Diese Fähigkeit haben nur Vernunftwesen, zu denen Kant auch den Menschen zählt.
Beide Begriffsbestimmungen decken sich nicht. Der "Wille" als Begehrungsvermögen enthält Wünsche, Ziele, Triebe etc. Der "Wille" als das Vermögen, nach Prinzipien der Vernunft zu handeln, enthält dagegen keine derartigen Motive bzw. "Neigungen", wie Kant sagt.
Wegen der Wichtigkeit dieses Punktes wird hierzu eine längere Passage herangezogen.
Kant schreibt:
"Ein jedes Ding der Natur wirkt nach [kausalen] Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen [die Fähigkeit], nach der Vorstellung der [moralischen] Gesetze, d. i. nach Prinzipien, zu handeln, oder [anders ausgedrückt: Es hat] einen Willen.
Da zur Ableitung der [einzelnen] Handlungen von [moralischen] Gesetzen Vernunft erfordert wird, so ist der Wille nichts ander[e]s, als praktische [auf das Handeln gerichtete] Vernunft.
Wenn die Vernunft den Willen unausbleiblich [definitiv] bestimmt, so sind die[jenigen] Handlungen eines solchen [Vernunft]Wesens, die [von der Vernunft] als objektiv notwendig[als der Sache nach geboten] erkannt werden, auch subjektiv notwendig [für das Subjekt geboten]. ... Der Wille ist [in diesem Fall] ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft, unabhängig von der Neigung [von Gefühlen und Wünschen] als praktisch notwendig [als geboten zu tun], d. i. als gut erkennt.
Das Verhältnis der objektiven Gesetze zu einem nicht durchaus [nicht völlig] guten Willen wird vorgestellt als die Bestimmung des Willens eines vernünftigen Wesens zwar durch Gründe der Vernunft, denen aber dieser Wille seiner Natur nach nicht notwendig folgsam ist" (S.41).
Offensichtlich versteht Kant hier unter "Wille" die Fähigkeit, nach Prinzipien der Vernunft zu handeln. Der Mensch ist insofern ein unvollkommenes Vernunftwesen, als bei ihm auch die "Neigungen" auf den Willen einwirken und der Bestimmung des Willens durch die Vernunft entgegenwirken können.
Aus dem Zitat wird deutlich, was Kant unter einem "guten Willen" versteht. "Gut" ist für Kant derjenige Wille, der ausschließlich durch Gründe der praktischen Vernunft bestimmt wird und nicht durch Neigungen.
Anmerkung: dieser "gute Wille" ist dann mit Kant auch ein "freier Wille".